Die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - kurz Baunutzungsverordnung genannt - wurde auf der Grundlage des Baugesetzbuches am 26.06.1962 erlassen und seitdem mehrfach grundlegend geändert. Die Festsetzungen des Bebauungsplans gelten immer im Zusammenhang mit der Fassung der Baunutzungsverordnung, die zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gegolten hat.
Die BauNVO enthält detaillierte Vorschriften für die Darstellung in Flächennutzungsplänen und die Festsetzungen in Bebauungsplänen. Sie regelt u.a. die "Art der baulichen Nutzung" sowie das "zulässige Maß der baulichen Nutzung", zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. Die BauNVO ist lediglich für die Verwaltung bindend, die Bürger werden nur mittelbar durch die entsprechenden Festsetzungen z.B. im Bebauungsplan hiervon berührt.