Die BayBO regelt als Bauordnung des Landes die bauaufsichtlichen Anforderungen an eine konkrete bauliche Anlage.
Das materielle Bauordnungsrecht umfasst Vorschriften über die Errichtung, Erhaltung, Änderung, Nutzung und den Abbruch von baulichen Anlagen. Es dient der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Verhinderung von Verunstaltungen, der Berücksichtigung wohlfahrts- und sozialpflegerischer Belange (z. B. Vorschriften über Spielplatz-, Garagen- und Grünanlagenbaupflicht).
Das formelle Bauordnungsrecht schafft die Grundlagen für die Prüfung eines Bauantrages im Rahmen eines bauaufsichtlichen Verfahrens (Genehmigung, vereinfachte Genehmigung, Genehmigungsfreistellung, Nachbarbeteiligung, Bauüberwachung, Baueinstellung, Baubeseitigung etc.).