Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, der die beabsichtigte Art der Bodennutzung unter Berücksichtigung der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen darstellt und verwaltungsintern verbindlich ist. Ihm wird stets eine Begründung beigefügt. Der FNP ist den Zielen der Raumordnung anzupassen und bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Er ist keine Rechtsnorm und entfaltet deshalb keine Außenwirkung.
Damit kann der einzelne Bürger aus dem Flächennutzungsplan keine Rechtsansprüche ableiten.