Erläuterungen zum Instrument Flächennutzungsplan
Was ist der Flächennutzungsplan,
was macht ihn aus?
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist nach dem Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan das Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung in der Stadt. Er wird unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung aufgestellt.
Der FNP regelt die Art der Bodennutzung nach Bauflächen, Flächen für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Sportanlagen, Kultur- und Versorgungseinrichtungen, Verkehrsflächen, sowie Grün- und Erholungsflächen, Landwirtschaft und Wald. Der integrierte Landschaftsplan stellt die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in ihren Grundzügen auf der Ebene der räumlichen Planung dar. Ergänzend hierzu werden Flächen zum Ausgleich bzw. Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft im FNP dargestellt. Planungen und sonstige Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften werden in den FNP nachrichtlich übernommen. Hierzu zählen z. B. Wasserschutzgebiete. In Aussicht genommene Festsetzungen dieser Art werden im FNP vermerkt.
Der FNP begründet noch keine Bauansprüche für die Grundstückseigentümer, er bindet aber die Gemeinde und andere öffentliche Planungsträger bei späteren Entscheidungen. Erst der Bebauungsplan/Grünordnungsplan schafft verbindliches Recht. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Das Baugesetzbuch verlangt ausdrücklich eine nachhaltige Entwicklung. Dies bedeutet, dass Siedlungsentwicklung und Freiraumschutz untrennbar miteinander verbunden sind und eine flächenbezogene planerische Steuerung im Rahmen der Flächennutzungsplanung erfordern. Der Flächennutzungsplan wurde deshalb unter dem Grundsatz erstellt: welche Entwicklungen sind stadtverträglich? Die bauliche und verkehrliche Entwicklung muss sich am Bedarf orientieren. Sie kann aber nur soweit gehen, bis die Raumpotentiale an ihre Belastungsgrenze stoßen. Um diese Grenze gar nicht erst zu erreichen, wurden die vorhandenen Potentiale im Innenbereich bei der Bedarfsdeckung berücksichtigt und die Entwicklungsziele für den künftigen Umgang mit ihnen formuliert.
Die künftige Bodennutzung muss dem Grundsatz der generationenübergreifenden Verantwortung entsprechen. Das bedeutet, dass immer auch bedacht werden muss, welche Konsequenzen sich langfristig auf die nachfolgenden Generationen ergeben. Deshalb steht der Flächennutzungsplan unter dem Grundsatz, dass ökologische und bauliche Aspekte gleichwertig sind.
Im Erläuterungsbericht zum 2006 wirksam gewordenen Flächennutzungsplan wurden diese zu berücksichtigenden Aspekte ausführlich dargelegt.
Den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan mit eingearbeiteten Änderungen und Berichtigungen können Sie als Plan mit Legende aufrufen.
Zu den planerischen Grundlagen und räumlichen Entwicklungszielen des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wird in einer 2007 veröffentlichten Broschüre informiert.
Mittlerweile wurde eine erste Bilanz erstellt, ob und in welchem Umfang die im Flächennutzungsplan formulierten Ziele bereits umgesetzt wurden. Diese Wirkungsanalyse umfasst die Jahre 2003 bis 2010.