Ein Industriegebiet (GI) ist ein im § 9 BauNVO vorgesehener Baugebietstyp, der ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient, vorwiegend solchen, die in anderen Baugebieten unzulässig sind, also auch erheblich belästigenden Anlagen. Daneben sind Tankstellen allgemein, sonstige bauliche Anlagen nur ausnahmsweise zulässig.