Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

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Nebenanlagen

Nebenanlagen sind untergeordnete Einrichtungen, die dem Nutzungszweck des Baugrundstücks/des Baugebiets dienen. Dazu gehören z.B. Müllboxen, Einfriedungen, Teppichklopfstangen, Gartenhäuschen aber auch die der Versorgung und Abwasserableitung dienenden Anlagen eines Gebiets. Nebenanlagen sind auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Im Bebauungsplan kann ihre Zulässigkeit eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.