Ein Sondergebiet bzw. eine Sonderbaufläche ist gemäß § 11 Baunutzungsverordnung ein Baugebiet für besondere Zwecke, z.B. für Hochschulen oder Kliniken, Einkaufszentren und Verbrauchermärkte.
Ein Sondergebiet bzw. eine Sonderbaufläche ist gemäß § 11 Baunutzungsverordnung ein Baugebiet für besondere Zwecke, z.B. für Hochschulen oder Kliniken, Einkaufszentren und Verbrauchermärkte.