Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

1
1
50

Sondergebiet, Sonderbaufläche

Ein Sondergebiet bzw. eine Sonderbaufläche ist gemäß § 11 Baunutzungsverordnung ein Baugebiet für besondere Zwecke, z.B. für Hochschulen oder Kliniken, Einkaufszentren und Verbrauchermärkte.