Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

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Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist ein aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnder, rechtsverbindlicher, vorhabenbezogener Bauleitplan. Er wird wie ein herkömmliches Bebauungsplanverfahren durchgeführt und enthält im wesentlichen Festsetzungen wie der Bebauungsplan, unterscheidet sich von diesem jedoch dadurch, dass ein Vorhabenträger zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich vertraglich zur Realisierung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Satzungsbeschluss verpflichtet. Diese Form wird gewählt, wenn dringende bauliche Investitionen unverzüglich verwirklicht werden sollen.
Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu entscheiden.