Spielregeln (AGB) für die Veranstaltungen im Sternenhaus für Familien

1. Allgemeines

Die folgenden Spielregeln (AGB) gelten für alle Verträge mit der Stadt Nürnberg, Amt für Kultur und Freizeit, Stabsstelle Kinderkultur, bezüglich der Teilnahme an Angeboten des Sternenhauses.
Die Veranstaltungen im Sternenhaus Nürnberg richten sich in der Regel an Kinder ab drei Jahren und Familien. Das Vormittagsprogramm richtet sich an Gruppen aus Kindergärten und Grundschulklassen. Die einzelnen Veranstaltungen sind mit einer Altersempfehlung gekennzeichnet. Veranstalterin des Sternenhauses ist die Stadt Nürnberg, Amt für Kultur und Freizeit, Stabstelle Kinderkultur.

2. Programminformation

Die Veranstalterin gibt jährlich zwei Programmflyer für das Sternenhaus heraus. Ein Programm speziell für Kindestageseinrichtungen und Schulen sowie ein Programm für die Veranstaltungen für Kinder und Familien im Nachmittagsprogramm und an den Wochenenden. Kurzfristige Änderungen und Programmergänzungen werden nach Drucklegung ausschließlich im Webauftritt und wenn nötig per E-Mail kommuniziert. Die Angaben im Programmflyer sind insofern ohne Gewähr.

3. Kartenverkauf

Der Ticketverkauf erfolgt über das Buchungssystem eventim und den Webshop des KunstKulturQuartiers. Die Geschäftsbedingungen der Ticketverkäufer gelten ergänzend. Der Vorverkauf startet in der Regel ab Mitte Oktober. Der genaue Termin wird auf der Website www.sternenhaus.nuernberg.de und in den Programmflyern bekanntgegeben. Gekaufte Tickets für eine Veranstaltung können nicht beim Veranstalter zurückgegeben werden. Die Tickets können jedoch an andere Personen weitergegeben werden.

Die Ermäßigungsberechtigung wird vom Veranstalter überprüft. Bitte denken Sie daran, Ihre Ermäßigungsberechtigung beim Veranstaltungsbesuch mitzuführen und beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.
Die Tageskasse öffnet jeweils 30 Minuten vor der ersten Veranstaltung des Tages.

4. Veranstaltungsabsagen

Die Veranstalterin ist berechtigt, die Veranstaltungen des Sternenhauses aus zwingenden Gründen wie Krankheit, höherer Gewalt oder aus organisatorischen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmeranzahl) abzusagen. Dann entfällt die Verpflichtung der Veranstalterin auf Durchführung der gebuchten Veranstaltung. In diesen Fällen wird das Veranstaltungsentgelt (ggf. ohne bereits entrichteter Servicegebühren externen Dienstleister) erstattet. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

5. Ausschluss von Teilnehmenden bei Störung

Alle Teilnehmenden haben sich in den Veranstaltungen und an den Veranstaltungsorten so zu verhalten, dass der Veranstaltungsbetrieb sowie die anderen Teilnehmenden und Nutzenden nicht gestört werden. Das Mitbringen von Tieren in die Veranstaltungen ist mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden untersagt. Das Hausrecht steht dem Personal der Veranstalterin sowie den von der Veranstalterin beauftragten Personen zu. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Hauordnung ist zu beachten.

Wer eine Veranstaltung des Sternenhauses massiv oder wiederholt stört oder erheblich oder wiederholt gegen Anweisungen des Personals der Veranstalterin bzw. der von der Veranstalterin beauftragten Personen verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes.

6. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für den Verlust von Gegenständen oder den Diebstahl oder die Beschädigung von Gegenständen durch Dritte.

7. Recht am eigenen Bild

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, gem. Art. 6 Abs. 1 f DSGVO i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG von den Veranstaltungen des Sternenhauses zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit Fotos und Videoaufnahmen anzufertigen und diese zu veröffentlichen, z.B. in Flyer, social media sowie in den Webpräsentationen. Dies gilt nur für Ambienteaufnahmen. Gegen die Verarbeitung steht den Betroffenen in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO zu. Fernen stehen die Rechte gem. Art. 15-20 DSGVO zu, s. Datenschutzhinweise der Stadt Nürnberg, Ziffer 6, https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/datenschutz.html. Bitte wenden Sie sich ggf. an kinderkultur@stadt.nuernberg.de.

Im Übrigen – z.B. für Porträtaufnahmen - wird explizit eine Einwilligung im Vorfeld eingeholt. Diese Einwilligung gilt solange, bis ein Widerruf erfolgt. Der Widerruf kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Veranstalterin erklärt werden, z.B. per E-Mail an kinderkultur@stadt.nuernberg.de oder das Kontaktformular auf der Homepage des Sternenhauses.

8. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten bezüglich des Veranstaltungsvertrages ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder sollten diese Lücken aufweisen, so soll hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, an der Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung zu vereinbaren oder die Lücken zu ergänzen, und zwar so, dass die neu zu vereinbarenden Bestimmungen dem wirtschaftlichen Zweck und der Interessenverteilung im Vertrag im Übrigen möglichst nahekommen.

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