Spielregeln (AGB) für die Veranstaltungen im Sternenhaus für Kindergruppen
1. Allgemeines
Die folgenden Spielregeln (AGB) gelten für alle Verträge mit der Stadt Nürnberg, Amt für Kultur und Freizeit, Stabstelle Kinderkultur, bezüglich der Teilnahme an Angeboten des Sternenhauses.
Die Veranstaltungen im Sternenhaus Nürnberg richten sich in der Regel an Kinder ab drei Jahren und Familien. Das Vormittagsprogramm richtet sich an Gruppen aus Kindergärten und Grundschulklassen. Die einzelnen Veranstaltungen sind mit einer Altersempfehlung gekennzeichnet.
Veranstalterin des Sternenhauses ist die Stadt Nürnberg, Amt für Kultur und Freizeit, Stabstelle Kinderkultur.
Die Eintrittspreise werden im Oktober des jeweiligen Jahres mit Programmveröffentlichung online unter www.sternenhaus.nuernberg.de bekannt gegeben.
2. Programminformation
Die Veranstalterin gibt jährlich zwei Programmflyer für das Sternenhaus heraus. Ein Programm speziell für Kindestageseinrichtungen und Schulen sowie ein Programm für die Veranstaltungen für Kinder und Familien im Nachmittagsprogramm und an den Wochenenden. Kurzfristige Änderungen und Programmergänzungen werden nach Drucklegung ausschließlich im Webauftritt und wenn nötig per E-Mail kommuniziert. Die Angaben im Programmflyer sind insofern ohne Gewähr.
3. Anmeldung und Bezahlung
Die Buchungsanfrage für eine Kindergartengruppe oder Schulklasse ist nur online unter www.sternenhaus.nuernberg.de über das vorgesehene Kontaktformular möglich. Die Buchungsanfrage erfolgt hier durch die Betreuungspersonen aus der Kindertageseinrichtung / Schule.
Sie erhalten zunächst eine unverbindliche Eingangsbestätigung. Die Veranstalterin prüft dann, ob in der gewünschten Veranstaltung ausreichend Plätze für Ihre Gruppe zur Verfügung stehen. Ihre Buchung ist verbindlich, wenn Sie von der Veranstalterin eine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Im Anschluss geht Ihnen auf dem Postweg eine Rechnung zu, die auch als Eintrittskarte gilt. Die Eintrittskarte berechtigt zur Nutzung des VGN zur An- und Abreise ins Sternenhaus und ist zur Veranstaltung im Original mitzubringen. Für Nutzung als Fahrschein gelten die Regelungen des VGN: Fahrschein für den VGN und zuschlagsfreie Züge der DB 2. Klasse im gesamten Verbundraum für die Fahrt ins Sternenhaus und zurück ab 4 Stunden vor der Vorstellung bis Betriebsschluss.
Die Angaben in Ihrer Buchungsanfrage (auch hinsichtlich eventuellen Ermäßigungen) sind verbindlich und dienen als Grundlage der Rechnungsstellung. Bitte geben Sie hier bei der Buchung unbedingt die gewünschte Rechnungsadresse an. Entgeltschuldner ist die anmeldende Einrichtung. Das Veranstaltungsentgelt ist innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen bei abweichender Rechnungsadresse (z. B. Zentrale Buchhaltung, Zentraler Träger) die Rechnung rechtzeitig vor dem Veranstaltungsbesuch zur Verfügung gestellt wird, da sie Eintrittskarte und Fahrschein ist.
4. Rücktritt/Storno
Das Sternenhaus ist eine Saisonveranstaltung und die Plätze im Vormittagsprogramm sind sehr begehrt. Ein Rücktritt von der Gruppenbuchung kann kostenfrei nur bis 28 Tage vor der gewünschten Veranstaltung stattfinden. Der Rücktrittswunsch ist der Veranstalterin hierfür fristgerecht in Textform mitzuteilen. Bei einem späteren Rücktritt wird keine Rückerstattung gewährt, es sei denn, der Rücktritt erfolgt aufgrund von kurzfristigen und wesentlichen Änderungen des Veranstalters bezüglich Veranstaltungsinhalt, - zeit, oder –ort.
4. Rücktritt/Storno
Das Sternenhaus ist eine Saisonveranstaltung und die Plätze im Vormittagsprogramm sind sehr begehrt. Ein Rücktritt von der Gruppenbuchung kann kostenfrei nur bis 28 Tage vor der gewünschten Veranstaltung stattfinden. Der Rücktrittswunsch ist der Veranstalterin hierfür fristgerecht in Textform mitzuteilen. Bei einem späteren Rücktritt wird keine Rückerstattung gewährt, es sei denn, der Rücktritt erfolgt aufgrund von kurzfristigen und wesentlichen Änderungen des Veranstalters bezüglich Veranstaltungsinhalt, - zeit, oder –ort.
5. Veranstaltungsabsagen
Die Veranstalterin ist berechtigt, die Veranstaltungen des Sternenhauses aus zwingenden Gründen wie Krankheit, höherer Gewalt oder aus organisatorischen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmeranzahl) abzusagen. Dann entfällt die Verpflichtung der Veranstalterin auf Durchführung der gebuchten Veranstaltung. In diesen Fällen wird das Veranstaltungsentgelt voll erstattet bzw. erlassen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
6. Ausschluss von Teilnehmenden bei Störung
Alle Teilnehmenden haben sich in den Veranstaltungen und an den Veranstaltungsorten so zu verhalten, dass der Veranstaltungsbetrieb sowie die anderen Teilnehmenden und Nutzenden nicht gestört werden. Das Mitbringen von Tieren in die Veranstaltungen ist mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden untersagt. Das Hausrecht steht dem Personal der Veranstalterin sowie den von der Veranstalterin beauftragten Personen zu. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Hauordnung ist zu beachten.
Wer eine Veranstaltung des Sternenhauses massiv oder wiederholt stört oder erheblich oder wiederholt gegen Anweisungen des Personals der Veranstalterin bzw. der von der Veranstalterin beauftragten Personen verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes.
7. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für den Verlust von Gegenständen oder den Diebstahl oder die Beschädigung von Gegenständen durch Dritte.
8. Recht am eigenen Bild
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, gem. Art. 6 Abs. 1 f DSGVO i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG von den Veranstaltungen des Sternenhauses zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation Fotos und Videoaufnahmen anzufertigen und diese zu veröffentlichen, z.B. in Flyer, social media sowie in den Webpräsentationen. Dies gilt nur für Ambienteaufnahmen. Gegen die Verarbeitung steht den Betroffenen in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO zu. Fernen stehen die Rechte gem. Art. 15-20 DSGVO zu, s. Datenschutzhinweise der Stadt Nürnberg, Ziffer 6, https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/datenschutz.html. Bitte wenden Sie sich ggf. an kinderkultur@stadt.nuernberg.de.
Im Übrigen – z.B. für Porträtaufnahmen - wird explizit eine Einwilligung im Vorfeld eingeholt. Diese Einwilligung gilt solange, bis ein Widerruf erfolgt. Der Widerruf kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Veranstalterin erklärt werden, z.B. per E-Mail an kinderkultur@stadt.nuernberg.de oder das Kontaktformular auf der Homepage des Sternenhauses.
Die buchende Einrichtung verpflichtet sich, diese Information rechtzeitig vor Veranstaltungsbesuch an die gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden Kinder weiter zu geben.
9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten bezüglich des Veranstaltungsvertrages ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder sollten diese Lücken aufweisen, so soll hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, an der Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung zu vereinbaren oder die Lücken zu ergänzen, und zwar so, dass die neu zu vereinbarenden Bestimmungen dem wirtschaftlichen Zweck und der Interessenverteilung im Vertrag im Übrigen möglichst nahekommen.