Über die Geburtszeitanfrage erfährt man die genaue Uhrzeit der Geburt eines Menschen.
Die Auskunft wird in der Regel von dem Standesamt erteilt, das die Geburt beurkundet hat.
Wir empfehlen Ihnen, eine Geburtsurkunde zu beantragen. Wenn die Geburtszeit bekannt ist, ist diese auch auf der Geburtsurkunde vermerkt. Für beide Leistungen fallen die gleichen Gebühren an.
Ablauf
Die Geburtszeit kann online angefragt werden.
Sie können die Geburtszeit für sich oder für enge Angehörgige (Verwandte in gerader Linie) anfragen.
Die ermittelte Geburtszeit wird Ihnen nach Ausfüllen des Online-Dienst - je nach Wunsch - per E-Mail oder per Post zugeschickt. Die Gebühren können Sie im Online-Dienst direkt per SEPA-Lastschrift, Giropay oder Kreditkarte bezahlen.
Sie können die Geburtszeit anfragen, sobald die Geburt in Nürnberg im Geburtsregister beurkundet oder im Fall der Geburt im Ausland nachbeurkundet wurde.
Wenn Sie die Geburtszeit für Geburten benötigen, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.
Voraussetzungen
Geburtsort: Nürnberg
die antragstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein
Wenn die Geburt länger als 110 Jahre zurückliegt, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Tage.
Gebühren
Auskunft über Geburtszeit
12 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.