Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben oder Prostitutionsveranstaltungen durchführen will, braucht dafür eine Erlaubnis. Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er eine Prostitutionsstätte betreibt oder Prostitution vermittelt.
Zusätzlich zur Erlaubnis, ein Prostitutionsgewerbe zu betreiben, müssen Sie das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs oder das Organisieren oder Durchführen einer Prostitutionsveranstaltung jeweils gesondert anzeigen.
Ablauf
Sie können die Erlaubnis online durch übermitteln des zur Verfügung gestellten PDF-Formulars, per Post oder vor Ort beantragen. Für eine Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte unter 09 11 / 2 31-28 96 oder 09 11 / 2 31-47 07 an oder schreiben eine Mail an prostitution@stadt.nuernberg.de.
Prüfen Sie vor Antragstellung
ob das Gebäude, in welchem Sie beabsichtigen eine Prostitutionsstätte zu betreiben, im Sperrbezirk liegt
ob eine Nutzungsänderung dieses Gebäudes erfolgen kann
beantragen Sie eine Baugenehmigung bei der Bauordnungsbehörde für Ihr Vorhaben
Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister und Kopie des Gesellschaftervertrages
Pacht- oder Mietvertrag
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen von Ihrem zuständigen Finanzamt
Liste der Mitarbeitenden im Prostitutionsgewerbe
Baugenehmigung/Nutzungsänderung mit Betriebsbeschreibung
Betriebskonzept mit Beschreibung der örtlichen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einschließlich der verlangten Miete und anderer Entgelte
Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung einer Prostitutionstätigkeit von Personen unter 18 Jahren und einer Zwangsprostitution
Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung sexuell übertragbarer Infektionen
Beschreibung der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherheit von Prostituierten und Dritten
Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung der Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.