Prostitutionsgewerbe Erlaubnis beantragen

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben oder Prostitutionsveranstaltungen durchführen will, braucht dafür eine Erlaubnis.
Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er eine Prostitutionsstätte betreibt oder Prostitution vermittelt. 

Zusätzlich zur Erlaubnis, ein Prostitutionsgewerbe zu betreiben, müssen Sie das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs oder das Organisieren oder Durchführen einer Prostitutionsveranstaltung jeweils gesondert anzeigen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

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Gewerbewesen

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