Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Im § 78 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe "die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen." Das Jugendamt der Stadt Nürnberg hat zusammen mit freien Trägern der Jugendhilfe in Nürnberg mehrere aufgabenfeldbezogene Arbeitsgemeinschaften gegründet. Das Jugendamt übernimmt jeweils die Geschäftsführung.
AG Eltern- und Familienbildung nach § 78 SGB VIII
Der Nürnberger Jugendhilfeausschuss hat am 6. Oktober 2011 das Bilden einer Arbeitsgemeinschaft der Eltern- und Familienbildung nach § 78 SGB VIII zum 1. November 2011 beschlossen.
Ziele und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft Eltern- und Familienbildung
- die Partnerschaftliche Zusammenarbeit aller im Leistungsbereich Eltern- und Familienbildung nach §16 SGB VIII arbeitenden Träger, Initiativen und Projekte,
- die Beteiligung an der fachlichen Einschätzung des Bedarfs (Bedarfserhebung und Entwicklung der Angebotsstruktur; Jugendhilfeplanung gem. § 80 Abs. 3 SGB VIII),
- die Entwicklung einer abgestimmten, differenzierten Angebotsstruktur der Eltern- und Familienbildung,
- die Förderung des Informations- und Fachaustausches sowie
- die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss, die sich auf den Bereich Eltern- und Familienbildung beziehen.
Zusammensetzung und Geschäftsführung
Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus zehn Vertreterinnen anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, die in Nürnberg im Bereich Eltern- und Familienbildung tätig sind, sowie dem Jugendamt (Stab Familienbildung) zusammen. Jede in der AG vertretene Einrichtung bzw. jeder vertretene Träger ist mit einer Stimme stimmberechtigt.
Die Geschäftsführung der AG Eltern- und Familienbildung obliegt dem Stab Familienbildung des Jugendamts.
Sprecherinnengremium
Das Sprecherinnengremium wird durch zwei Vertreterinnen der freien Jugendhilfe und einer Vertreterin des öffentlichen Trägers (Jugendamt) besetzt. Aufgaben des Sprecherinnengremiums sind das Vorbereiten der Sitzungen, das Festlegung der Tagesordnung, die Protokollführung sowie Maßnahmen zur Umsetzung von Beschlüssen. Weitere Aufgaben können durch die Mitgliederversammlung bestimmt werden.
Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienbildung nach § 78 SGB VIII
Karin Lüdtke
Bereich 2 - Stab Familienbildung
Telefon 09 11 / 2 31-22 83
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienbildung nach § 78 SGB VIII
Zentrum Kobergerstraße
Telefon 09 11 / 36 16 26
Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienbildung nach § 78 SGB VIII
Hilde Nägele
AWO Elternbildungsprogramme
Telefon 09 11 / 92 99 69 90
AG Hilfen zur Erziehung (HzE) nach § 78 SGB VIII
Die AG nach § 78 SGB VIII "Hilfen zur Erziehung" wurde 2007 auf Initiative des Jugendamts gegründet. Mitglieder sind neben den Vertreterinnen und Vertretern der öffentliche Jugendhilfe alle freien Träger, die Leistungen im Bereich der erzieherischen Hilfen sowie der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Nürnberg erbringen - auch wenn der Hauptsitz des Trägers außerhalb Nürnbergs liegt.
Ziele der AG Hilfen zur Erziehung
Ziele der AG sind die gemeinsame Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung des Angebots sowie das Sicherstellen und Fördern der qualitativen Standards.
Geschäftsführung und SprecherInnen
Die Geschäftsführung liegt beim Jugendamt. Die einzelnen Träger werden von folgenden vier Verbänden vertreten:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO),
- Stadtmission,
- Caritasverband und
- Dem Paritätischen.
Gemeinsam mit den von den Verbänden benannten Sprecher/-innen bereitet das Jugendamt die beiden jährlichen Sitzungen vor.
Die Arbeitsgemeinschaft hat über ihre Sprecher/-innen die Möglichkeit, zum jährlichen Standardbericht der Verwaltung an den Jugendhilfeausschuss zu den Hilfen zur Erziehung eine Stellungnahme abzugeben.
Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung (HzE) nach § 78 SGB VIII
Frank Schmidt
Bereichsleitung Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen und stellvertretender Jugendamtsleiter
Telefon 09 11 / 2 31-26 86 (Sekretariat)
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
AG Kindertageseinrichtungen (AG Kita) nach § 78 SGB VIII
Der Nürnberg Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.12.2008 das Bilden einer AG Kindertageseinrichtungen nach § 78 SGB VIII zum 01.01.2009 beschlossen.
Informationen über die Ziele und Aufgaben der AG Kita, deren Zusammensetzung, die Geschäftsordnung und -führung sowie die Sitzungstermine haben wir für Sie zusammengestellt in der Webpräsentation
Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinricht. (AG Kita) nach § 78
Jürgen Münderlein
Abteilungsleiter Rechtsaufsicht, Fachberatung, Zuschüsse
Telefon 09 11 / 2 31-38 68
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht