Kinder strecken ihre Arme in die Luft

Jugendamt der Stadt Nürnberg

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Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Jugendschöffenwahl 2023 © Bundesministerium für Justiz

Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Nürnberg und der Jugendkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth werden die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.


    Wahl für Amtsperiode 2024 bis 2028 ist abgeschlossen

    Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Nürnberg und der Jugendkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth werden die Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

    Das Bewerbungsverfahren für die kommende Amtsperiode 2024-2028 ist abgeschlossen. Die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und - schöffen wird im Zeitraum vom 28. April bis 05. Mai 2023 im Jugendamt (Dietzstraße 4) zu jedermanns Einsicht aufgelegt. Im Zeitraum vom 08. bis 12. Mai 2023 kann gegen die Aufnahme in die Vorschlagsliste Einspruch erhoben werden.

    Die Vorschläge der Kandidatinnen und Kandidaten für die Sitzungen beim Amtsgericht Nürnberg und die Jugendkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth werden anschließend dem Amtsgericht Nürnberg übermittelt. Die gewählten Jugendschöffen und Jugendschöffinnen werden bis Ende des Jahres 2023 direkt vom Amtsgericht Nürnberg benachrichtigt.


    Bewerbungsverfahren und Vorschlagsliste

    Das Jugendamt der Stadt Nürnberg wird alle fünf Jahre vom Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth beauftragt, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen zusammenzustellen, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wird. Anhand der Vorschlagsliste werden dann die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen durch einen unabhängigen Wahlausschuss des Amtsgerichts Nürnberg gewählt.


    Persönliche Voraussetzungen

    Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils und setzt besondere erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung sowie die deutsche Staatsbürgerschaft und Kenntnis der deutschen Sprache voraus. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch eine gute körperliche Verfassung und Belastbarkeit erforderlich. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zu Beginn der neuen Wahlperiode im Alter zwischen 25 und 70 Jahren sein und seit einem Jahr ihren Wohnsitz in Nürnberg haben.

    Nach Möglichkeit sollen geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, aber auch Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden.


    FAQs

    Schöffenamt in der Strafrechtspflege

    Die Stadt Nürnberg wird vom Präsidenten des Landgerichts aufgefordert, Nürnberger Schöffen und Jugendschöffen vorzuschlagen. Dabei wird die Suche nach Schöffen in der Strafrechtspflege vom Wahlamt/Amt für Stadtforschung und Statistik betreut, während die Suche nach Jugendschöffen vom Jugendamt durchgeführt wird.


    Kontakt

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an

    Jugendamt

    Dietzstraße 490443 Nürnberg
    Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Dietzstra%C3%9Fe+4&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>

    Holger Niesche

    Persönlicher Mitarbeiter der Jugendamtsleitung09 11 / 2 31-24 45<tel:09112312445>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=69322>

    Nina Meier

    09 11 / 2 31-7 11 86<tel:091123171186>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=94019>

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