Solidarisch, demokratisch und gerecht wollen wir unsere Stadtgesellschaft und das Miteinander gestalten. Die kommunale Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg bereitet dafür den Boden – als Kern der Daseinsvorsorge, als Basis für die Existenzsicherung und als Voraussetzung für Lebensqualität und Zukunftsperspektiven. Mit den zehn Leitlinien des Orientierungsrahmens bringen wir unser sozialpolitisches Selbstverständnis zum Ausdruck, als Richtschnur für uns selbst und als Zusage an die Stadtgesellschaft.
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Orientierungsrahmen des Referats für Jugend, Familie und Soziales
Unsere Ziele
- Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
- Dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.
Unsere Aufgaben
Allgemeine Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem Bay. Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG)
- Grundsatzfragen der Jugendhilfe
- Vorbereitung der Sitzungen und Vollzug der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses
- Anerkennung, Beratung und Förderung der Tätigkeit der freien Jugendhilfe
- Jugendhilfeplanung einschließlich Mitwirkung bei der Schaffung von positiven Lebensbedingungen für junge Menschen
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Beisitzer der Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung
Allgemeine Vorschriften nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- Beachten der Grundrichtung der Erziehung
- Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
Leistungen der Jugendhilfe
Kinder- und Jugendarbeit
- Betrieb der städtischen Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs; Straßensozialarbeit, Nachmittagsbetreuung
- Koordination der Suchtprävention der Stadt Nürnberg und Entwicklung von Maßnahmen der präventiven Jugendhilfe
- Geschäftsführung der Kinderkommission und der Kinderversammlungen; Organisation von Beteiligungsprozessen von Kindern und Jugendlichen
- Entwicklung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfen
- Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule
- Erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
- Jugendmedienschutz
- Städtische Ferienprogramme
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
- Betrieb von Kindertageseinrichtungen wie Krippen, Kindergärten, Schulkindergärten, Horten und Sonderhorten, Schülertreffs und sonstiger Betreuungsmodelle
- Aufsichtsbehörde über Kindertageseinrichtungen freier Träger
- Beratung und Unterstützung bei Planung und Betrieb der Kindertageseinrichtungen freier Träger
- Personal- und Investitionskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger
Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Hilfeplan- und Fachberatung, Controlling der Hilfen zur Erziehung
- Bereitstellung eigener Angebote und Hilfen
- Betrieb des Kinder- und Jugendhilfezentrums mit Wohngruppen für Kinder und Jugendliche sowie einer Wohngruppe mit Elterntraining
- Erziehungsberatung auch mit Aufgaben nach §§ 16,17,18 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Familienbezogene Hilfen
- Gruppenpädagogische Hilfen
- Pflegekinderwesen
- Mobile Betreuung und Wohnen
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Hilfe für junge Volljährige
Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) in differenzierten Angebotsformen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- Adoptionsvermittlung und Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen Verfahren sowie Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
- Telefonische ambulante Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien in akuten Krisen
- Geschäftsführung Krisenhilfeverbund Mittelfranken
- Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Beistandschaftsgesetz, Erbrechtsgleichstellungsgesetz und Kindesunterhaltsgesetz
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsanprüchen
- Führung von Beistand- und Vormundschaften sowie Pflegschaften für Minderjährige
- Beurkundungen und Beglaubigungen
- Wirtschaftliche Jugendhilfe und Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- Amt für Ausbildungsförderung für Schüler- und Meister-BAföG
- Durchführung von sozialen Trainingskursen nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Vermittlung von sozialen Trainingskursen nach dem Jugendgerichtsgesetz
Leitbild Jugendamt, Kinder- und Jugendarbeit, Erziehungsberatung
Schutzkonzept im Jugendamt Nürnberg
Das Jugendamt der Stadt Nürnberg setzt sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung ein. Unser umfassendes Schutzkonzept bietet eine verbindliche Grundlage für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es umfasst präventive Maßnahmen, fördert ein sicheres Umfeld in den Einrichtungen und bietet klare Handlungsschritte bei Verdachtsfällen.
Unser Ziel ist es, Mitarbeitende, Kinder, Jugendliche und Eltern zu sensibilisieren, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und Handlungssicherheit in kritischen Situationen zu bieten.
Das Rahmenschutzkonzept (Teil I) beschreibt die qualitativen Standards zur Sicherstellung des Kinderschutzes im Zuständigkeitsbereich des Jugendamts Nürnberg. Es ist für die Mitarbeitenden in allen Tätigkeitsfeldern gültig und bildet die Grundlage für alle arbeitsfeld- und einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte in den Einrichtungen und Diensten des Jugendamts Nürnberg.
In den jeweiligen Arbeitsfeldern (Teil II) gibt es spezifische Anforderungen, die in den Schutzkonzepten ergänzend zu berücksichtigen sind. Die Verantwortung für die arbeitsfeldspezifischen Schutzkonzepte liegt bei der jeweiligen Bereichsleitung.
Die weitere Ausdifferenzierung der Schutzkonzepte (Teil III) erfolgt auf der Ebene der jeweiligen Einrichtungen und Dienste. Diese erarbeiten ein individuelles Schutzkonzept, das die besonderen Bedingungen der Einrichtung oder des Dienstes berücksichtigt.
Teil IV enthält zur Unterstützung bei der Entwicklung der Schutzkonzepte und darüber hinaus umfangreiche Materialien, Arbeitshilfen, Interventionsleitfäden und Literaturhinweise. In den Schutzkonzepten (Teil II und Teil III) werden je nach Arbeitsfeld sowohl Aspekte von Übergriffen und Gewalt durch Mitarbeitende als auch Übergriffe und Gewalt unter Gleichaltrigen beziehungsweise zwischen Jugendlichen und Kindern berücksichtigt.
Verdachtsfälle bei Fehlverhalten von Mitarbeitenden des Jugendamts melden

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns höchste Priorität
Wenn Sie sich wegen des Verhaltens unserer (pädagogischen) Fachkräfte und Mitarbeitenden Sorgen machen oder eine Gefahr für sich selbst oder Ihr Kind sehen, nutzen Sie bitte zuerst die Beschwerdewege in der Einrichtung oder im jeweiligen Dienst.
Falls dort keine Lösung gefunden wird oder Sie den direkten Weg nicht nutzen möchten, können Sie sich telefonisch unter 09 11 / 2 31 – 33 33 an uns wenden (Mo–Fr, 8–16 Uhr). Dort wird Ihr Anliegen entgegen genommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Sie können die zuständige Stelle auch direkt über das Kontaktformular (unten) erreichen.