Unterhaltsvorschuss - finanzielle Hilfe für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss dient der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Kinder können bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten. Dafür müssen die unten stehenden Voraussetzungen erfüllt werden. Darüber hinaus müssen Sie einen Antrag stellen.
FAQs
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung
- Abschrift oder Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Bei Kindern, die außerhalb der EU geboren sind, Abschrift oder Kopie des Ausweises bzw. der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils
- Nachweis über Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrente
Falls vorhanden, reichen Sie bitte folgende Nachweise ein
- Aktueller Bescheid des Jobcenters
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Original des Unterhaltstitels in vollstreckbarer Ausfertigung. Der Unterhaltstitel dokumentiert die Unterhaltspflicht. Auf seiner Grundlage kann der Unterhaltsanspruch notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers zwangsweise vollstreckt werden.
- Anwaltschaftlicher Schriftverkehr über das Getrenntleben beziehungsweise Unterhaltsforderungen
- Kopie des Scheidungsurteils
- Bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern der Nachweis der Vaterschaftsfeststellung in Kopie
- Für Kinder ab 15 Jahren ggf. die Schulbescheinigung bzw. Einkommensnachweise des Kindes
Wichtige Hinweise
Bitte stellen Sie für jedes Kind einen eigenen Antrag.
Bitte planen Sie für die Antragstellung ungefähr eine halbe Stunde Zeit ein.
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über „Mein Nürnberg“
Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes „Mein Nürnberg“-Konto.
1. Schritt: Bei „Mein Nürnberg“ registrieren
Legen Sie sich ein persönliches „Mein Nürnberg“-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
Anmelden als Gast ohne Registrierung
Diesen Antrag können Sie auch ohne „Mein Nürnberg“-Konto online ausfüllen. Wenn Sie die Funktion „Weiter als Gast“ wählen, gelangen Sie sofort zum Online-Formular und können es schnell und unkompliziert abschicken. Bitte beachten Sie: Anders als mit einem „Mein Nürnberg“-Konto müssen Sie alle Daten manuell eingeben. Außerdem können wir mit Ihnen nur per Post kommunizieren.
2. Schritt: Unterhaltsvorschuss online beantragen
Bitte halten Sie die oben genannten Unterlagen bereit.
Fehlermeldung "Ungültiger Aufruf"
Unter Umständen kann es sein, dass beim Ausfüllen des Online-Formulars eine Fehlermeldung mit dem Titel "Ungültiger Aufruf" auftaucht. Bitte gehen Sie in diesem Fall folgendermaßen vor:
1. Alle Browserfenster schließen.
2. Einloggen in Ihr persönliches „Mein Nürnberg“-Konto (Link am Ende dieser Box).
3. „Meine Vorgänge“ aufrufen.
4. „Laufende Vorgänge“ aufrufen. Den Vorgang „Unterhaltsvorschuss“ mit Status „offen“ auswählen.
5. Auf den Link „ausfüllen“ klicken.
6. Den Antrag vollständig ausfüllen, ggf. Unterlagen hochladen und zuletzt den Link „einreichen“ anklicken.
Möglichkeit 2 der Antragstellung: Einsendung per Post oder Fax
Senden Sie uns bitte das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen (siehe Informationen oben)
- per Post (An: Stadt Nürnberg - Jugendamt, Unterhaltsvorschuss, Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg)
- oder per Fax (09 11 / 2 31-30 20)
Hinweis: Das Formular mit integriertem Merkblatt ist bayernweit gleich und stammt vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Übermittlung von Unterlagen für den Unterhaltsvorschuss
Sie möchten fehlende oder angeforderte Unterlagen für den Unterhaltsvorschuss einreichen:
Terminvereinbarung zur Antragstellung oder Abgabe von Unterlagen
Online-Terminvereinbarung
Telefonische Terminvereinbarung
unter 09 11 / 2 31-3 12 81
Kontakt und Öffnungszeiten
Unterhaltsvorschuss
Dietzstraße 4
2. Stock
90443 Nürnberg
Von der Abteilug werden Anträge auf Unterhaltsvorschuss (UVG) bearbeitet.
Service-Telefon:
Telefon 09 11 / 2 31-3 12 81
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung.
N.N.
Abteilungsleitung
Ansprechpartner/-innen
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes. Eine Liste mit den entsprechenden Ansprechpersonen und Telefonnummern finden Sie hier zum Download.