Kinder strecken ihre Arme in die Luft

Jugendamt der Stadt Nürnberg

1
1
50

Unterhaltsvorschuss - finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss dient der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Kinder können bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten. Dafür müssen die unten stehenden Voraussetzungen erfüllt werden. Darüber hinaus müssen Sie einen Antrag stellen.


FAQs


Erforderliche Unterlagen für die Beantragung

  • Abschrift oder Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei Kindern, die außerhalb der EU geboren sind, Abschrift oder Kopie des Ausweises bzw. der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrente
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

Falls vorhanden, reichen Sie bitte folgende Nachweise ein

  • Aktueller Bescheid des Jobcenters
  • Original des Unterhaltstitels in vollstreckbarer Ausfertigung. Der Unterhaltstitel dokumentiert die Unterhaltspflicht. Auf seiner Grundlage kann der Unterhaltsanspruch notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers zwangsweise vollstreckt werden.
  • Anwaltschaftlicher Schriftverkehr über das Getrenntleben beziehungsweise Unterhaltsforderungen
  • Kopie des Scheidungsurteils
  • Bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern der Nachweis der Vaterschaftsfeststellung in Kopie
  • Für Kinder ab 15 Jahren ggf. die Schulbescheinigung bzw. Einkommensnachweise des Kindes

Wichtige Hinweise

Bitte stellen Sie für jedes Kind einen eigenen Antrag.

Bitte planen Sie für die Antragstellung ungefähr eine halbe Stunde Zeit ein.

Der Antrag kann persönlich abgegeben, per Post oder Fax übersandt werden.

Ein per einfacher E-Mail oder als Gast ohne Registrierung über „Mein Nürnberg“ eingereichter Antrag erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen.

Die persönliche Unterschrift muss in jedem Fall nachgereicht werden. Für die Gültigkeit des Antrags gilt das Datum des Eingangs der Unterschrift.



Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über „Mein Nürnberg“

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes „Mein Nürnberg“-Konto.

Online Service Midi © Weinberg Brothers / Stadt Nürnberg

1. Schritt: Bei „Mein Nürnberg“ registrieren

Legen Sie sich ein persönliches „Mein Nürnberg“-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

Anmelden als Gast ohne Registrierung

Diesen Antrag können Sie auch ohne „Mein Nürnberg“-Konto online ausfüllen. Wenn Sie die Funktion „Weiter als Gast“ wählen, gelangen Sie sofort zum Online-Formular und können es schnell und unkompliziert abschicken. Bitte beachten Sie: Anders als mit einem „Mein Nürnberg“-Konto müssen Sie alle Daten manuell eingeben. Außerdem können wir mit Ihnen nur per Post kommunizieren.

2. Schritt: Unterhaltsvorschuss online beantragen

Bitte halten Sie die oben genannten Unterlagen bereit.

Fehlermeldung "Ungültiger Aufruf"

Unter Umständen kann es sein, dass beim Ausfüllen des Online-Formulars eine Fehlermeldung mit dem Titel "Ungültiger Aufruf" auftaucht. Bitte gehen Sie in diesem Fall folgendermaßen vor:

1. Alle Browserfenster schließen.
2. Einloggen in Ihr persönliches „Mein Nürnberg“-Konto (Link am Ende dieser Box).
3. „Meine Vorgänge“ aufrufen.
4. „Laufende Vorgänge“ aufrufen. Den Vorgang „Unterhaltsvorschuss“ mit Status „offen“ auswählen.
5. Auf den Link „ausfüllen“ klicken.
6. Den Antrag vollständig ausfüllen, ggf. Unterlagen hochladen und zuletzt den Link „einreichen“ anklicken.


Möglichkeit 2 der Antragstellung: Einsendung per Post oder Fax

Senden Sie uns bitte das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen (siehe Informationen oben)

- per Post (An: Stadt Nürnberg - Jugendamt, Unterhaltsvorschuss, Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg)

- oder per Fax (09 11 / 2 31-30 20)

Hinweis: Das Formular mit integriertem Merkblatt ist bundesweit gleich.


Übermittlung von Unterlagen für den Unterhaltsvorschuss

Hier können Sie fehlende oder ergänzende Unterlagen zu Ihrem Antrag nachreichen.

WICHTIG: Bitte nicht den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hier hochladen! Nutzen Sie dafür eine der oben genannten Möglichkeiten.

  • Hier geht's zum Upload<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms//n/520_j/520_j_b45_d_uvg_upload/index>

Terminvereinbarung zur Antragstellung oder Abgabe von Unterlagen

Online-Terminvereinbarung

Telefonische Terminvereinbarung

unter 09 11 / 2 31-3 12 81


Kontakt und Öffnungszeiten

Unterhaltsvorschuss

Dietzstraße 42. Stock90443 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg+&name_destination=Dietzstra%C3%9Fe+4&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>Von der Abteilug werden Anträge auf Unterhaltsvorschuss (UVG) bearbeitet.

Service-Telefon:

09 11 / 2 31-3 12 81<tel:091123131281>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=38695>Website<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/unterhaltsvorschuss.html>
Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung.

Tanja Hösl

Abteilungsleitung

Ansprechpartner/-innen

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes. Eine Liste mit den entsprechenden Ansprechpersonen und Telefonnummern finden Sie hier zum Download.


Mehr zum Thema