2025
- am20.Februar2025
15 Uhr JHA
- am10.April2025
15 Uhr JHA
- am05.Juni2025
14 Uhr JHA/SchulA
- am10.Juli2025
15 Uhr JHA
- am25.September2025
15 Uhr JHA
- am30.Oktober2025
15 Uhr JHA Etat
- am27.November2025
14 Uhr SchulA/JHA
- am11.Dezember2025
15 Uhr JHA
Wenn nicht anders angegeben, Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
15 Uhr JHA
15 Uhr JHA
14 Uhr JHA/SchulA
15 Uhr JHA
15 Uhr JHA
15 Uhr JHA Etat
14 Uhr SchulA/JHA
15 Uhr JHA
Wenn nicht anders angegeben, Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
Das Jugendamt besteht nach bundeseinheitlicher gesetzlicher Regelung, die in § 70 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) formuliert ist, aus zwei Säulen:
Die Aufgaben des JHA sind im § 71 SGB VIII geregelt. Der Jugendhilfeausschuss, einer von mehreren Stadtratsausschüssen, ist dabei das beschließende Organ im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe einer Kommune.
Konzepte, Berichte und Planungen für Nürnberger Kinder und Jugendliche sowie deren Familien werden dort beraten und abgestimmt, um positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen. Die im Stadtrat vertretenen Parteien können Anträge an den JHA stellen.
Der Verwaltung des Jugendamts obliegt die Berichterstattung. Sie legt Konzepte und Berichte sowie die Antworten auf Anträge der Parteien vor und liefert so über seine Arbeit demokratisch Rechenschaft ab.
Durch die Zusammensetzung aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern spiegelt der JHA die politische Struktur einer Kommune wider und bezieht gleichzeitig die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, unverzichtbarer Bestandteil im sozialen Bereich einer Kommune, sowie für die Beteiligung im JHA vorgeschlagene Bürgerinnen und Bürger in das demokratische Verfahren mit ein.
Dietzstraße 4
90443 Nürnberg
Persönlicher Mitarbeiter der Jugendamtsleitung
Telefon 09 11 / 2 31-24 45
Telefax 09 11 / 2 31-84 77
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