Ort der Jugendhilfeausschuss-Sitzungen
Wenn nicht anders angegeben, Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
Unterlagen zu allen Ausschuss-Terminen finden Sie im
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JHA
JHA
JHA/SchulA
JHA
JHA
JHA Etat
SchulA/JHA
JHA
Das Jugendamt besteht nach bundeseinheitlicher gesetzlicher Regelung, die in § 70 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) formuliert ist, aus zwei Säulen:
Die Aufgaben des JHA sind im § 71 SGB VIII geregelt. Der Jugendhilfeausschuss, einer von mehreren Stadtratsausschüssen, ist dabei das beschließende Organ im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe einer Kommune.
Konzepte, Berichte und Planungen für Nürnberger Kinder und Jugendliche sowie deren Familien werden dort beraten und abgestimmt, um positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen. Die im Stadtrat vertretenen Parteien können Anträge an den JHA stellen.
Der Verwaltung des Jugendamts obliegt die Berichterstattung. Sie legt Konzepte und Berichte sowie die Antworten auf Anträge der Parteien vor und liefert so über seine Arbeit demokratisch Rechenschaft ab.
Durch die Zusammensetzung aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern spiegelt der JHA die politische Struktur einer Kommune wider und bezieht gleichzeitig die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, unverzichtbarer Bestandteil im sozialen Bereich einer Kommune, sowie für die Beteiligung im JHA vorgeschlagene Bürgerinnen und Bürger in das demokratische Verfahren mit ein.