Wohnen für Mutter / Vater und Kind(er)
Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder
Vor allem junge oder bei der Erziehung der Kinder unsichere sowie alleinerziehende Mütter und Väter brauchen besondere Unterstützung, damit sie Erziehung und Erwerbstätigkeit aufeinander abstimmen und miteinander vereinbaren können. Gezielte Hilfe gerade dann, solange die Kinder klein sind, kann Kind und Elternteil helfen, die Weichen für eine positive Entwicklung zu stellen.
Wer bekommt diese Hilfe?
Mütter und Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, können gemeinsam mit ihrem Kind (und auch mit älteren Geschwisterkindern) in besonderen Eltern-Kind-Wohneinrichtungen leben, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen. Das Angebot gilt auch für schwangere Mütter vor der Geburt ihres Kindes.
Was beinhaltet diese Hilfe?
Die Mutter beziehungsweise der Vater werden durch sozialpädagogische Fachkräfte in der „Mutter-Kind-Wohneinrichtung“ bei der Pflege, Versorgung und Erziehung des Kindes unterstützt und begleitet. Darüber hinaus soll durch diese Form der Hilfe darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder auch der Vater die schulische oder berufliche Ausbildung fortführt oder aufnimmt bzw. mit einer Berufstätigkeit beginnt.
Wo kann diese Hilfe beantragt werden?
Allein erziehende Mütter oder Väter bzw. schwangere Frauen wenden sich an den Allgemeinen Sozialdienst. Jugendliche nach Vollendung des 15.Lebensjahres können den Antrag mit Billigung durch den Sorgeberechtigten (Eltern, Vater oder Mutter, Vormund) selbst stellen und unterschreiben.
Adressen „Wohnen für Mutter/Vater & Kind“
Falls Sie mehr wissen möchten über das Gemeinsame Wohnen von Müttern/Vätern mit ihren Kindern, erhalten Sie dazu Auskunft von den beiden Organisationen, die ein Haus für Mutter/Vater und Kind unterhalten.