Der gesetzliche Auftrag zum Schutz von jungen Menschen bei Kindeswohlgefährdung sieht eine enge Zusammenarbeit des Jugendamts mit den Trägern der freien Jugendhilfe und deren Einrichtungen vor. Neben der Beratung zum Kinderschutz werden im Rahmen von Fortbildungen die Einrichtungsleitungen sowie die pädagogischen Fachkräfte hinsichtlich der Umsetzung des Schutzauftrags geschult. Zudem stellen verbindliche Vereinbarungen mit Anbietern der Kinder- und Jugendhilfe sicher, dass gesetzliche Standards im Rahmen des Kinderschutzes gewährleistet sind. Das Ziel einer intensiven Kooperation ist auch, das Netzwerk im Kinderschutz weiter auszubauen.
Weitere Informationen auf unserer Seite für Fachkräfte:
Bei Anzeichen von Verwahrlosung und körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche oder wenn Sie sich Sorgen um ein Kind, bzw. einen Jugendlichen machen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Telefon-Hotline Frühe Hilfen und Kinderschutz (rund um die Uhr erreichbar). Sie können dabei auch anonym bleiben. Bitte nehmen Sie unbedingt telefonisch Kontakt zu uns auf, damit wir zeitnah helfen können. Bitte sehen Sie unbedingt von einer schriftlichen Mitteilung ab.
Anlaufstelle für Betroffene: Rat und Hilfe für Kinder und Jugendliche
Du bist von Gewalt betroffen oder befindest dich in einer Notlage? Du kannst dich rund um die Uhr an die Telefon-Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ wenden: 09 11 / 2 31 – 33 33. Hier arbeiten spezialisierte Fachkräfte, die dir weiterhelfen können. Das Beratungsgespräch unterliegt dem Sozialgeheimnis und wird im Sinne des Datenschutzes vertraulich behandelt. Eine anonyme Beratung ist auch möglich.
Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung
Die frühen Hilfen für werdende Eltern und für Mütter und Väter von Säuglingen und Kleinkindern, die Beratung und Unterstützung durch die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) und Information sowie Kontrolle durch den Kinder- und Jugendschutz bzw. den Jugendmedienschutz sind Bausteine zum vorbeugenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung.
Inobhutnahme bei akuter Gefährdung und Notschlafstelle für Jugendliche
Sind Kinder und Jugendliche akut gefährdet, erfolgt deren Schutz in Form einer Inobhutnahme. In Nürnberg geschieht diese Notaufnahme in Familien der Bereitschaftsbetreuung (für Säuglinge und Kleinkinder bis zu circa 3 Jahren sowie deren Geschwister) oder in den Einrichtungen des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND). Zur Qualität dieser Angebote haben die inzwischen zum Programm gewordenen Modellprojekte wie die familiäre Bereitschaftsbetreuung, die Notschlafstelle "Sleep in" für Jugendliche und junge Erwachsene oder das Programm "Polizei, Jugendhilfe und Schule (PJS)" beigetragen.
Geschützte Räume für die Freizeit von Kindern und Jugendlichen
In Nürnberg werden geschützte Räume für die Freizeit von Kindern und Jugendlichen gepflegt und weiterentwickelt sowie neue Räume für sie geplant und geschaffen. Sowohl die Kinder- und Jugendeinrichtungen als auch die pädagogisch betreuten Aktivspielplätze und die Spielmobile eröffnen Räume für junge Menschen, in denen sie gezielt gefördert werden und in denen sie sich bewegen und ausprobieren können. Schutz und Prävention sind in diesen Konzepten fest verankert.