Angebote und Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes
>> Präventiver Kinder- und Jugendschutz
Information und Beratung
Kooperationsgespräche und -vereinbarungen mit Veranstaltenden
Öffentlichkeitsarbeit
Jugendschutzaushänge für Gewerbebetriebe
Schulung und Fortbildung von Fachkräften
präventive Jugendschutzkontrollen
Ausnahmegenehmigungen nach §5 JuSchG für Jugendveranstaltungen
Stellungnahmen des Jugendamts im Bewilligungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt zur Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Weitere Informationen zum Thema „Jugendarbeitsschutz“ finden Sie auf der Seite der Regierung Mittelfranken, Gewerbeaufsichtsamt Jugendarbeitsschutz;
Neben präventiven Maßnahmen und der Beratung zählt der Bereich des ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutzes zum Hauptaufgabengebiet des Jugendschutzes des Stadt Nürnberg. In diesem Kontext werden auch eine Reihe restriktiver Maßnahmen ergriffen:
Zusammenarbeit mit Polizei, Rechts- und Ordnungsamt sowie weiteren relevanten Ämtern und Behörden
anlassbezogene Kontrollen von öffentlichen Veranstaltungen und Gewerbebetrieben
Stellungnahmen hinsichtlich jugendschutzrelevanter Aspekte bei Kultur-, Kino- und Konzertveranstaltungen
Überprüfen von Spiel- und Freizeitangeboten
Auflagen nach §7 Jugendschutzgesetz
Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgelder nach dem JuSchG
Jugendschutzstandards für U18-Partys
Jugendschutzrechtliche Bestimmungen sind dazu da, um eingehalten zu werden! Bei Verstößen gegen diese Vorschriften werden in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt und dem Rechtsamt der Stadt Nürnberg sowie der Polizei die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Dies kann Auflagen umfassen wie zum Beispiel das Aussprechen eines Zutrittsverbots und Zeitgrenzen für unter 18-Jährige für bestimmte Veranstaltungen oder Lokalitäten. Außerdem können empfindliche Bußgelder verhängt sowie die Zuverlässigkeit von Gastwirt*innen und -wirten sowie Betreibenden von Diskotheken u.ä. geprüft werden.
Adressaten des Kinder- und Jugendschutzes
sind Kinder und Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe und Schulen, Gewerbetreibende und Veranstalter, die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger.
Ziele des Kinder- und Jugendschutzes
Der Kinder- und Jugendschutz
will Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und eine positive Kultur des Aufwachsens schaffen, in der potenzielle Gefährdungen wenig Chancen zur Entfaltung haben.
will junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit hinführen.
will Eltern und andere Erziehungsberechtigte dabei unterstützen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, vor allem auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
befasst sich mit der Thematik des Jugendmedienschutzes (zum Beispiel Computerspiele, Internet, medienpädagogische Informationen).
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
Das Gesetz regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabakwaren und Alkohol, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen. Außerdem werden Regelungen für jugendgefährdende Medien getroffen.
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Sie können hier die aktuelle, nicht-amtliche Fassung abrufen, die amtliche Fassung eines Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Hinweis
Seit 01.01.2021 darf sich Kinowerbung für Tabakprodukte ausschließlich an Erwachsene richten. Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein können, ist Tabakwerbung künftig generell verboten und nicht wie bisher an Uhrzeiten gekoppelt. Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte ist somit nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.
Seit dem 01.04.2016 ist nach § 10 Jugendschutzgesetz der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas für Minderjährige verboten. Das Verkaufsverbot für die Utensilien gilt auch für Behältnisse und für Internetgeschäfte.
Das mit dem Zusatz "Faltblatt oder Broschüre" versehene Material erhalten Sie entweder als Printversion im Jugendamt, Dietzstraße 4, oder per Bestellung über unser Kontaktformular unter Angabe der Versandadresse und gewünschten Stückzahl. Für Nürnberger Einrichtungen/Institutionen kostenlos, für externe Bestellungen 0,30€/Stück inkl. Versand (3 Ansichtsexemplare vorab ohne Berechnung).
Eigenes Geld zu verdienen, um das Taschengeld aufzubessern oder sich besondere Wünsche zu erfüllen, ist für viele Jugendliche ein wichtiges Thema. Hier finden Sie die Infos kompakt zusammengestellt.
Das „Kindernotfallkärtchen“ kommt im praktischen Scheckkartenformat daher und enthält wichtige Kontakte für Kinder- und Jugendliche, die sich in einer Notlage befinden. 3. Auflage.
Schulferienkalender 2025 mit dem Thema „Straße der Kinderrechte“ und Infos zum Jugendschutzgesetz
Kinder sind aufgrund ihres Alters und der damit verbundenen Entwicklungsphasen eine besonders sensible Gruppe in unserer Gesellschaft. Ihre Rechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Die Kinderkommission hat 2005 das Projekt „Straße der Kinderrechte“ im Nürnberger Stadtpark ins Leben gerufen. Dort können Kinder ihre Rechte spielerisch kennenlernen und erleben. Der diesjährige Schulferienkalender des Jugendschutzes bietet einen Überblick über die verschiedenen Stationen.
Die Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes werden für die unterschiedlichen Formen von Schülerpartys - organisiert von Schulen, Schülermitverwaltung oder kommerziellen Diskotheken - vorgestellt.
Kennen Sie eine Familie ohne Diskussionen über dieses Thema? Diese ist wohl eher die Ausnahme. Die Informationen erleichtern Ihnen und Ihrem Kind den Umgang mit dem Thema Taschengeld.
Verträge mit Minderjährigen – Gültig oder nicht gültig? (Faltblatt)
Ein Thema, das manchmal erst dann Beachtung findet, wenn "das Kind in den Brunnen" gefallen ist, wenn also ein Vertrag mit unangenehmen Folgen geschlossen wurde.
Internetcafés und Kinder- und Jugendschutz: Jugendschutzbestimmungen und Auflagen
Das Internet ist für Jugendliche zu einem zentralen Medium geworden. Ob aus Ermangelung eines Zugangs im häuslichen Bereich oder als Freizeitbeschäftigung alleine oder zusammen mit der Clique, Internetcafés sind ein Anziehungspunkt für junge Menschen. Betreiber von Internetcafés erhalten von uns Informationen über für sie geltende Jugendschutzbestimmungen und Auflagen.
Muster-Hausordnung für öffentliche Veranstaltungen
Für Feste und Feiern im Bierzelt und für Freiluft-Feste. Der Nürnberger Kinder- und Jugendschutz schlägt Veranstaltern von öffentlichen Festen und Feiern eine "Muster-Hausordnung" zum Aushängen vor. Damit kommen die Veranstalter einerseits ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes nach. Darüber hinaus stellen sie sich Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für junge Menschen. Ein wichtiger Punkt bezieht sich auf den Umgang mit Minderjährigen und dem Thema Alkohol. Die Vorlage enthält auch Vorschriften des Gaststättengesetzes und Hinweise zum eigenen Hausrecht.
Jugendschutzgesetz als Aushang in Gewerbebetrieben
… für Veranstaltungen, Gaststätten, Cafés, Discos, Spielhallen, Kinos, Imbissbuden, Automatenbetrieben etc.
Nürnberger Gewerbetreibende und Betriebe erhalten die zum Aushang vorgeschriebene aktuelle Jugendschutztafel immer kostenfrei entweder beim Jugendamt, Dietzstraße 4 oder beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.
Nach § 3 Abs.1 JuSchG müssen alle Veranstaltenden und Gewerbetreibenden die nach den §§ 4 bis 13 JuSchG für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt geben. Ebenso muss bei öffentlichen Filmveranstaltungen zusätzlich die Alterseinstufung von Filmen oder die Anbieterkennzeichnung nach § 14 Abs.7 JuSchG bekannt gemacht werden.
Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstaltende, aber auch an alle anderen volljährigen Personen. Es soll Kinder und Jugendliche vor potenziellen Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit schützen.
Achtung! Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft – neue Aushänge für Gewerbetreibende und Veranstaltende seit 01. Mai 2021
Seit 01. Mai 2021 ist das überarbeitete Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bringt mehr Schutz, Orientierung und Rechtsdurchsetzung im Bereich des Jugendmedienschutzes.
Bereits am 23.Oktober 2020 gab es eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz. In § 11 wurden die Vorgaben zur Werbung für Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert. Im neuen Aushang „Auszug Jugendschutzgesetz“ sind alle relevanten Änderungen enthalten.
Jugendschutzvorschriften als Aushang für Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen (Aushang)
Das DIN A4-Blatt aus stabilem Karton erfüllt die Anforderungen für den öffentlichen Pflichtaushang nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es enthält auf einer Seite Auszüge aus dem Gesetzestext, auf der anderen (Aushangseite) sind die Regelungen in einer farbigen Tabelle dargestellt.
Jugendschutzvorschriften zu Alkohol, Tabak und (E-)Zigaretten als Aufkleber (Aushang)
Aufkleber „Jugendschutz – Wir sind dabei!“ Der DIN A5-Aufkleber erfüllt die Anforderungen für den Jugendschutzaushang nach § 3 JuSchG in kleineren Betriebseinrichtungen wie Automatenbetrieben, Kiosken, Imbissbuden, Glühweinständen, Freiluftveranstaltungen etc.. Die Hinweise beinhalten die wichtigsten Altersgrenzen für die Abgabe von Alkohol und Rauchprodukten.
Tabelle mit Altersgrenzen für Verkauf/Genuss von Alkohol/Tabak
Für den Kauf und Genuss von Bier, Wein, Sekt, Schnaps und Tabak hat das Jugendschutzgesetz Altersgrenzen definiert. Unter 16-Jährige dürfen weder kaufen noch konsumieren.
Für die Altersgruppen der Jugendlichen, die in diesem Jahr 16 beziehungsweise 18 Jahre alt werden, gelten abhängig vom Genussmittel jeweils unterschiedliche Altersgrenzen für den Kauf beziehungsweise den Genuss.
Der unten verlinkten Tabelle für dieses Kalenderjahr können Sie auf einen Blick entnehmen, welche Geburts-Jahrgänge in diesem Jahr erwachsen werden oder dies bereits sind und wer in diesem Jahr 16, 17 oder 18 Jahre alt wird beziehungsweise wer noch unter 16 Jahre ist.
Die Tabelle eignet sich auch als Aushang an den Kassen oder für Einlasskontrollstellen
Interessante Broschüren für Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte (z.B. "Tattoos & Piercings", "Poker", "Endlich 18" ... ) finden sich auf den Internetseiten der Jugendinformation des Kreisjugendringes Nürnberg-Stadt.