Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden. Eine davon ist das Jugendamt.
Bitte vergessen Sie nicht, folgende Unterlagen für Beurkundungen zur elterlichen Sorge und zum Unterhalt mitzubringen:
Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, ist für die Beurkundung unbedingt ein Dolmetscher erforderlich.
Nicht als Dolmetscher fungieren können:
Ehegatten oder Lebenspartner
Eltern oder Kinder
Geschwister
Schwager oder Schwägerin
Schwiegereltern
der andere Elternteil
Was kann im Jugendamt beurkundet werden?
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Die Beurkundung der unten aufgeführten Erklärungen beim Jugendamt ist kostenfrei.
1. Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Duldung) der Mutter und des Vaters.
Geburtsanzeige der Klinik oder aktuelle Geburtsurkunde des Kindes. Beziehungsweise bei einer vor der Geburt des Kindes gewünschten Beurkundung den Mutterpass mit dem darin eingetragenen voraussichtlichen Geburtstermin.
Bei Bedarf bitten wir eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher Ihrer Wahl mitzubringen, der nicht mit den Beteiligten verwandt oder verschwägert sein darf. Diese/r hat sich ebenfalls auszuweisen.
2. Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde des Kindes
3. Zustimmungserklärung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde des Kindes
Nachweis, dass der Scheidungsantrag bereits vor der Geburt des Kindes anhängig war
beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (sofern bereits erfolgt)
4. Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z. B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung)
5. Sorgeerklärung
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde des Kindes mit Eintragung des Vaters (ersatzweise: beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung/en)
6. Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung
Das Jugendamt kann die Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung sowohl für Minderjährige als auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vornehmen. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich
Personalausweis oder Reisepass
Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde
7. Änderung einer Unterhaltsverpflichtung
Das Jugendamt kann die Änderung einer Unterhaltsverpflichtung sowohl für Minderjährige als auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vornehmen. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich
Personalausweis oder Reisepass
die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung, etc.)
Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)
8. Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l BGB
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil oder dessen Rechtsanwalt)
9. Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
10. Bereiterklärung der Adoptionsbewerber
zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Adoptionsvorschlag im Original
11. Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind
§ 1746 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde des Kindes
Einwilligungserklärung
Wichtig:
Sofern das Kind bereits 14 Jahre alt ist, wird hierfür nicht die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter benötigt.
12. Erklärung des Vaters über den Verzicht auf die Übertragung der Sorge
§ 1747 Absatz 3 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung oder Geburtsurkunde mit Eintragung des Vaters
Stadt Nürnberg - Jugendamt
Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft
Muggenhofer Straße 1363. Stock (Beistandschaft) und 6. Stock (Amtsvormundschaft)90429 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Muggenhofer+Stra%C3%9Fe+136&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>Parkplätze sind eher rar! Von der U-Bahn-Haltestelle Eberhardshof benötigen Sie circa 8 Minuten für den Fußweg von rund 600 Metern.