Schüler-BAföG oder Förderung für die Aufstiegs-Fortbildung
Die Art der Ausbildungsstätte (Schule), die Sie besuchen, ist für die Art der möglichen Ausbildungsförderung relevant. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, ob für Sie Schüler- oder Aufstiegs-BAföG in Frage kommt. Das Amt für Ausbildungsförderung berät Sie über die für Sie günstigste Förderungsart.
Gymnasien und Fachoberschulen (ab Klasse 10), Einjährige Berufsfachschulen
BAföG: Förderung nur bedingt möglich als vom Einkommen der Eltern abhängiger Zuschuss Aufstiegs-Förderung: nein
BAföG für Schüler<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/schuelerbafoeg.html>
Berufsfachschulen
Berufsfachschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und die in mindestens 2 Jahren einen qualifizierenden Berufsabschluss vermitteln:
BAföG: Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern Meister-Förderung: nein
BAföG für Schüler<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/schuelerbafoeg.html>
Fachschulen
Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:
BAföG: Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern Meister-Förderung: Zuschuss und Darlehen für Schulgeld, Zuschuss Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen
BAföG für Schüler<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/schuelerbafoeg.html>
BAföG: je 50 Prozent Förderung und Darlehen abhängig vom Elterneinkommen Meister-Förderung: Zuschuss und Darlehen für Schulgeld, Zuschuss zum Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen
BAföG für Schüler<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/schuelerbafoeg.html>
BAföG: Zuschuss abhängig vom Elterneinkommen Aufstiegsförderung: nein
BAföG für Schüler<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/schuelerbafoeg.html>
Bildungsstätten für öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen
Bildungsstätten, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten, wie z.B. Meister/in, Betriebs- bzw. Fachwirt/in, Fachpfleger/in, Techniker/in, Informatiker/in:
BAföG: nein Meister-Förderung: ab 01.08.2020: 50 % Zuschuss, ansonsten Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren; bei Vollzeit zusätzlich Unterhaltsbeiträge
Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anträge möglichst online zu stellen und Nachfragen telefonisch oder über das Kontaktformular vorzunehmen.