Schüler-BAföG und Aufstiegs-Förderung

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG = Aufstiegs-BAföG)


Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung Nürnberg

Das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Nürnberg bearbeitet ausschließlich Anträge auf

  • Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Ausbildungen an Schulen und
  • Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (Aufstiegs-BAföG) für Fortbildungsmaßnahmen, an denen Personen teilnehmen, die in Nürnberg wohnen.

Anträge auf BAföG für Studentinnen und Studenten

Diese Anträge bearbeiten die Studentenwerke der jeweiligen Hochschulen.


Schüler-BAföG oder Förderung für die Aufstiegs-Fortbildung

Die Art der Ausbildungsstätte (Schule), die Sie besuchen, ist für die Art der möglichen Ausbildungsförderung relevant. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, ob für Sie Schüler- oder Aufstiegs-BAföG in Frage kommt. Das Amt für Ausbildungsförderung berät Sie über die für Sie günstigste Förderungsart.

Gymnasien und Fachoberschulen (ab Klasse 10), Einjährige Berufsfachschulen

BAföG: Förderung nur bedingt möglich als vom Einkommen der Eltern abhängiger Zuschuss
Aufstiegs-Förderung: nein

Berufsfachschulen

Berufsfachschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und die in mindestens 2 Jahren einen qualifizierenden Berufsabschluss vermitteln:

BAföG: Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern
Meister-Förderung: nein

Fachschulen

Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:

BAföG: Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern
Meister-Förderung: Zuschuss und Darlehen für Schulgeld, Zuschuss Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen

Fachakademien (FAK)

BAföG: je 50 Prozent Förderung und Darlehen abhängig vom Elterneinkommen
Meister-Förderung: Zuschuss und Darlehen für Schulgeld, Zuschuss zum Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen

Praktikum zu förderfähigen Ausbildungen

BAföG: wie die entsprechende Ausbildungsstätte
Meister-Förderung: nein

Kolleg, Berufsoberschule (BOS), Abendgymnasium

Hermann-Kesten-Kolleg, Berufsoberschule, Abendgymnasium:

BAföG: Zuschuss unabhängig vom Elterneinkommen
Meister-Förderung: nein

Abendrealschule, Vorkurse Kolleg, Vorstufen Berufsoberschule (BOS)

Abendrealschule, Vorkurse Hermann-Kesten-Kolleg, Vorstufen Berufsoberschule:

BAföG: Zuschuss abhängig vom Elterneinkommen
Aufstiegsförderung: nein

Bildungsstätten für öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen

Bildungsstätten, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten, wie z.B. Meister/in, Betriebs- bzw. Fachwirt/in, Fachpfleger/in, Techniker/in, Informatiker/in:

BAföG: nein
Meister-Förderung: ab 01.08.2020:
50 % Zuschuss, ansonsten Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren;
bei Vollzeit zusätzlich Unterhaltsbeiträge


Kontakt

Amt für Ausbildungsförderung

Sandstraße 22 - 24

5. Stock

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-34 76

Telefax 09 11 / 2 31-55 70

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung.

Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anträge möglichst online zu stellen und Nachfragen telefonisch oder über das Kontaktformular vorzunehmen.


Telefonsprechzeiten:

Montag: 10.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr



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