Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung Nürnberg
Das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Nürnberg bearbeitet ausschließlich Anträge auf
Das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Nürnberg bearbeitet ausschließlich Anträge auf
Diese Anträge bearbeiten die Studentenwerke der jeweiligen Hochschulen.
Die Art der Ausbildungsstätte (Schule), die Sie besuchen, ist für die Art der möglichen Ausbildungsförderung relevant. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, ob für Sie Schüler- oder Aufstiegs-BAföG in Frage kommt. Das Amt für Ausbildungsförderung berät Sie über die für Sie günstigste Förderungsart.
BAföG: Förderung nur bedingt möglich als vom Einkommen der Eltern abhängiger Zuschuss
Aufstiegs-Förderung: nein
Berufsfachschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und die in mindestens 2 Jahren einen qualifizierenden Berufsabschluss vermitteln:
BAföG: Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern
Meister-Förderung: nein
Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:
BAföG: Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern
Meister-Förderung: Zuschuss und Darlehen für Schulgeld, Zuschuss Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen
BAföG: je 50 Prozent Förderung und Darlehen abhängig vom Elterneinkommen
Meister-Förderung: Zuschuss und Darlehen für Schulgeld, Zuschuss zum Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen
BAföG: wie die entsprechende Ausbildungsstätte
Meister-Förderung: nein
Hermann-Kesten-Kolleg, Berufsoberschule, Abendgymnasium:
BAföG: Zuschuss unabhängig vom Elterneinkommen
Meister-Förderung: nein
Abendrealschule, Vorkurse Hermann-Kesten-Kolleg, Vorstufen Berufsoberschule:
BAföG: Zuschuss abhängig vom Elterneinkommen
Aufstiegsförderung: nein
Bildungsstätten, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten, wie z.B. Meister/in, Betriebs- bzw. Fachwirt/in, Fachpfleger/in, Techniker/in, Informatiker/in:
BAföG: nein
Meister-Förderung: ab 01.08.2020:
50 % Zuschuss, ansonsten Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren;
bei Vollzeit zusätzlich Unterhaltsbeiträge