Pflegegeldsätze für Nürnberg
Pflegeeltern haben für die Erziehungsleistung und den Unterhalt des Pflegekindes Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegeeltern haben für die Erziehungsleistung und den Unterhalt des Pflegekindes Anspruch auf Pflegegeld.
Alter des Kindes/Jugendlichen
Pflegegeldpauschale in Nürnberg
bis zur Vollendung des 6. Lj.
917,00 Euro, davon 567,00 Euro für den Unterhalt
vom 7. Lj bis zur Vollendung des 12. Lj.
1033,00 Euro, davon 683,00 Euro für den Unterhalt
ab dem 13. Lj.
1187,00 Euro, davon 837,00 Euro für den Unterhalt
Für Pflegekinder, für die das Jugendamt der Stadt Nürnberg zwar Hilfe zur Erziehung gewährt, die jedoch ausserhalb Nürnbergs in einer Pflegefamilie leben, gelten die jeweiligen Pflegesätze des Wohnorts der Pflegefamilie.
Die einmaligen finanziellen Beihilfen werden mit einer monatlichen Pauschale von 20 Euro abgegolten. Diese wird zusammen mit dem Pflegegeld zum Anfang des Monats überwiesen. Daneben gibt es folgende Ausnahmen, für die das Jugendamt der Stadt Nürnberg entweder auf Antrag oder automatisch Beihilfen gewährt.
Art
Betrag
Erstausstattung für Möbel und Bekleidung
Pauschal 715,00 Euro
Ausstattung für Berufsanfänger
auf Antrag und nach Bedarf
Hilfen zur Verselbständigung
auf Antrag und nach Bedarf
Kindergartenbeitrag
auf Antrag
Weihnachtsbeihilfe
42,00 Euro jährl., Anfang Dez.
Ausstattung mit Kinderzimmer
409,00 Euro
Pflegekinder, die auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben, können in die Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen werden. Dieser Eintrag erfolgt nicht automatisch, sondern muss jährlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen stehen Pflegepersonen für ein Pflegekind, mit dem sie durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnete Band verbunden sind, Kindergeld zu. Das Kindergeld wird anteilig - abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder - auf das Pflegegeld angerechnet. Bei der Aufnahme von Jugendlichen ab 16 Jharen z.B. unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), kann die Familienkasse das Kindergeld verweigern, da das "auf längere Dauer berechnete Band" angezweifelt wird.
Pflegekinder können im Rahmen der Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse der Pflegeeltern mitversichert werden. Sollte dies - z.B. bei privater Krankenversicherung - nicht möglich sein, so kann das Jugendamt die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung übernehmen, soweit sie angemessen sind.
Die Erstattung angemessener Beiträge zur Alterssicherung erfolgt für jedes Pflegekind, für das das Jugendamt Nürnberg zuständig ist, soweit diese zeitnah nachgewiesen werden. Erstattungsfähig ist die Alterssicherung einerseits bis zur Hälfte der konkret hierfür geleisteten Aufwendungen pro Kind und andererseits höchstens bis zu 41,85 Euro monatlich pro Kind (Höhe des Mindestbeitrages für die freiwillige Rentenversicherung).
Pflegepersonen haben seit 01.10.2005 Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung. Wenn eine Pflegefamilie mehrere Pflegekinder von verschiedenen Jugendämtern betreut, so leistet das Jugendamt, dass die Familie zuerst belegt hat. Die Pflegefamilie muss den anderen Jugendämtern mitteilen, dass sie Unfallversicherungsbeiträge von einem Jugendamt erstattet bekommt.
Rechtliche Grundlagen:
§ 39 Abs. 4 SGB VIII