Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG


Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG und allgemeine Informationen

Ziel der individuellen Förderung nach dem AFBG ist, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen. Der Vollzug des Gesetzes wurde in Bayern den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung übertragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz (kreisfreie Stadt oder Landkreis) des Fortbildungsteilnehmers zum Zeitpunkt der Antragsstellung (gilt nur für Bayern) - in Nürnberg das Amt für Ausbildungsförderung im Jugendamt.

Weitere Informationen finden Sie im Internet beim


Antragstellung

Erforderlich ist ein formaler schriftlicher Antrag (Formblatt) beim Amt für Ausbildungsförderung. Zur Antragstellung haben Sie mehrere Möglichkeiten.

Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über "afbg-digital.de"

Zur Antragsstellung nutzen Sie, wenn möglich, die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "AFBG Digital" von Bund und Länder. Notwendige Dokumente können Sie bequem per Uploadfunktion hochladen.

Möglichkeit 2 der Antragstellung: Einsendung per Post, Mail oder Kontaktformular

Senden Sie uns bitte die vollständig ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Unterlagen

  • per Post (An: Stadt Nürnberg, Amt für Ausbildungsförderung, Sandstr. 22-24, 90443 Nürnberg)
  • oder per Mail an ausbildungsfoerderung@stadt.nuernberg.de
  • oder über das Kontaktformular

Formblatt für Änderungen


Übermittlung von Unterlagen an das Amt für Ausbildungsförderung

Sie möchten fehlende oder angeforderte Unterlagen einreichen:


Information und Beratung

Amt für Ausbildungsförderung

Sandstraße 22 - 24

5. Stock

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-34 76

Telefax 09 11 / 2 31-55 70

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung.

Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anträge möglichst online zu stellen und Nachfragen telefonisch oder über das Kontaktformular vorzunehmen.


Telefonsprechzeiten:

Montag: 10.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr



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