Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG und allgemeine Informationen
Ziel der individuellen Förderung nach dem AFBG ist, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen. Der Vollzug des Gesetzes wurde in Bayern den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung übertragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz (kreisfreie Stadt oder Landkreis) des Fortbildungsteilnehmers zum Zeitpunkt der Antragsstellung (gilt nur für Bayern) - in Nürnberg das Amt für Ausbildungsförderung im Jugendamt.
Erforderlich ist ein formaler schriftlicher Antrag (Formblatt) beim Amt für Ausbildungsförderung. Zur Antragstellung haben Sie mehrere Möglichkeiten.
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über "afbg-digital.de"
Zur Antragsstellung nutzen Sie, wenn möglich, die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "AFBG Digital" von Bund und Länder. Notwendige Dokumente können Sie bequem per Uploadfunktion hochladen.
Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anträge möglichst online zu stellen und Nachfragen telefonisch oder über das Kontaktformular vorzunehmen.