Schüler-BAföG - Ausbildungsförderung für Schüler

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz


Fragen und Antworten (FAQs)


Ausschlussgründe für Schüler-BAföG

Der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und einjährigen Berufsfachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen, wird nicht gefördert, wenn am Wohnort der Eltern eine entsprechende Schule vorhanden ist. Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und wenn Sie an einer der oben genannten Schularten bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben oder eine derartige Ausbildung abgebrochen haben, kann eine Förderung nur in wenigen Ausnahmefällen erfolgen.


Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung

Hier erfahren Sie, welches Amt für Ausbildungsförderung für Sie zuständig ist.


Antragstellung

Erforderlich ist ein formaler schriftlicher Antrag (Formblatt) beim Amt für Ausbildungsförderung. Zur Antragstellung haben Sie mehrere Möglichkeiten.

Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über "bafög-digital.de"

Zur Antragsstellung nutzen Sie, wenn möglich, die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "BAföG Digital" von Bund und Länder. Notwendige Dokumente können Sie bequem per Uploadfunktion hochladen.

Möglichkeit 2 der Antragstellung: Einsendung per Post, Mail oder Kontaktformular

Senden Sie uns bitte die vollständig ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Unterlagen

  • per Post (An: Stadt Nürnberg, Amt für Ausbildungsförderung, Sandstr. 22-24, 90443 Nürnberg)
  • oder per Mail an ausbildungsfoerderung@stadt.nuernberg.de
  • oder nutzen Sie das Kontaktformular

Formblatt für Änderungen


Übermittlung von Unterlagen an das Amt für Ausbildungsförderung

Sie möchten fehlende oder angeforderte Unterlagen einreichen:


Information und Beratung

Amt für Ausbildungsförderung

Sandstraße 22 - 24

5. Stock

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-34 76

Telefax 09 11 / 2 31-55 70

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung.

Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anträge möglichst online zu stellen und Nachfragen telefonisch oder über das Kontaktformular vorzunehmen.


Telefonsprechzeiten:

Montag: 10.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr


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