Schüler-BAföG - Ausbildungsförderung für Schüler
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz
Fragen und Antworten (FAQs)
Ausschlussgründe für Schüler-BAföG
Der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und einjährigen Berufsfachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen, wird nicht gefördert, wenn am Wohnort der Eltern eine entsprechende Schule vorhanden ist. Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und wenn Sie an einer der oben genannten Schularten bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben oder eine derartige Ausbildung abgebrochen haben, kann eine Förderung nur in wenigen Ausnahmefällen erfolgen.
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung
Hier erfahren Sie, welches Amt für Ausbildungsförderung für Sie zuständig ist.
Antragstellung
Erforderlich ist ein formaler schriftlicher Antrag (Formblatt) beim Amt für Ausbildungsförderung. Zur Antragstellung haben Sie mehrere Möglichkeiten.
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über "bafög-digital.de"
Zur Antragsstellung nutzen Sie, wenn möglich, die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "BAföG Digital" von Bund und Länder. Notwendige Dokumente können Sie bequem per Uploadfunktion hochladen.
Möglichkeit 2 der Antragstellung: Einsendung per Post, Mail oder Kontaktformular
Senden Sie uns bitte die vollständig ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Unterlagen
- per Post (An: Stadt Nürnberg, Amt für Ausbildungsförderung, Sandstr. 22-24, 90443 Nürnberg)
- oder per Mail an ausbildungsfoerderung@stadt.nuernberg.de
- oder nutzen Sie das Kontaktformular
Formblatt für Änderungen
Übermittlung von Unterlagen an das Amt für Ausbildungsförderung
Sie möchten fehlende oder angeforderte Unterlagen einreichen:
Information und Beratung
Amt für Ausbildungsförderung
Sandstraße 22 - 24
5. Stock
90443 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-34 76
Telefax 09 11 / 2 31-55 70
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung.
Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anträge möglichst online zu stellen und Nachfragen telefonisch oder über das Kontaktformular vorzunehmen.
Telefonsprechzeiten:
Montag: 10.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr