Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Anlage 11-Staaten
Die Bundesrepublik hat mit einigen Staaten ein Abkommen über erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen. Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang (prüfungsfrei, theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung) und Klassenumfang (alle Klassen, nur Klasse B) variieren. Sollten die erleichterten Umschreibbedingungen nur für eine Klasse gelten, sind zur Umschreibung der anderen Klassen die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Umschreibung aus Drittstaaten zu erfüllen.
Zu diesen Anlage 11-Staaten gehören:
- Albanien
- Andorra
- Bosnien und Herzegowina
- Französisch-Polynesien
- Gibraltar
- Guernsey
- Insel Man
- Israel
- Japan
- Jersey
- Kosovo
- Moldau
- Monaco
- Namibia
- Neukaledonien
- Neuseeland
- Republik Korea
- Republik Nordmazedonien
- San Marino
- Schweiz
- Serbien
- Singapur
- Südafrika
- Taiwan
- Vereinigtes Königreich
Außerdem gehören noch zahlreiche Pkw-Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien, den US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebieten sowie den Kanadischen Provinzen zu diesen Anlage 11-Staaten.
Weitere Informationen
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 3281
Antragstellung: persönlich vor Ort
Diese Führerscheine berechtigen für 6 Monate ab der Ersteinreise in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Es wird empfohlen, dies mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Fahrberechtigung zu tun.
Sollte es zu einer Erteilung nach Ablauf dieser Halbjahresfrist kommen, besteht in der Zwischenzeit keine Fahrberechtigung.
Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):
- Reisepass oder Personalausweis
- Nationalen Führerschein
- Übersetzung des Führerscheins mit Klassifizierung (ADAC oder öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer), wenn der Führerschein nicht auf deutsch oder englisch Sprache ist oder wenn die Daten auf dem Führerschein nicht nach EU-Richtlinien verarbeitet werden können.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- bei Zuzug nach Nürnberg direkt aus dem Ausland: normale Meldebescheinigung
-
bei Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland: erweiterte Meldebescheinigung der ersten Meldebehörde aus Deutschland mit Angabe des Herkunftslandes aus dem Ausland oder die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
- Evtl. Name der Fahrschule in Nürnberg
- Evtl. Sehtest vom Augenarzt oder Optiker – nicht älter als 2 Jahre
Gebühren
Ohne Probezeit und ohne Prüfung
49,10 Euro
Bei Festsetzung einer Probezeit ohne Prüfung
49,90 Euro
Ohne Probezeit und mit Prüfung
56,70 Euro
Bei Festsetzung einer Probezeit mit Prüfung
57,50 Euro
bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
35,80 Euro
zzgl. Führungszeugnis
13,00 Euro
Gleichzeitige Verlängerung von C-Klassen
zusätzlich:
- Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
-
Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck – nicht älter als 1 Jahr
- Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module
Hier können Sie Ihren Termin buchen:
Gebühren
Ohne Probezeit
56,70 Euro
Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/Schlüsselzahl 95)
32,50 Euro
Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
35,80 Euro
zzgl. Führungszeugnis
13,00 Euro
Gleichzeitige Verlängerung von D-Klassen
zusätzlich:
- Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
-
Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck – nicht älter als 1 Jahr
- Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann.
- Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module
Hier können Sie Ihren Termin buchen:
Gebühren
Ohne Probezeit
56,70 Euro
Zuzüglich für ein Führungszeugnis
13,00 Euro
Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/Schlüsselzahl 95)
32,50 Euro
Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
35,80 Euro
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
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