Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten
Ausländische Führerscheine aus Drittstaaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.
Diese Führerscheine berechtigen für 6 Monate ab der Ersteinreise zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden - mindestens 3 Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung. Sollte es zu einer Erteilung nach Ablauf dieser Halbjahresfrist kommen, besteht in der Zwischenzeit keine Fahrberechtigung.
Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):
- Reisepass oder Personalausweis
- gültiger nationaler Führerschein
- Übersetzung des nationalen Führerscheins mit Klassifizierung (ADAC oder öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer)
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- bei Zuzug nach Nürnberg direkt aus dem Ausland: normale Meldebescheinigung
- bei Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland: erweiterte Meldebescheinigung der ersten Meldebehörde aus Deutschland mit Angabe des Herkunftslandes aus dem Ausland oder die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
- Name der Fahrschule in Nürnberg
Fahrerlaubnisklassen A, B, L, T:
- Sehtest (Augenarzt oder Optiker) - nicht älter als 2 Jahre
Fahrerlaubnisklassen C, D:
- Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck – nicht älter als 1 Jahr
- Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann. (Nur bei D-Klassen notwendig)
- Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) – kann nachgereicht werden
Gebühren
Ohne Probezeit
56,70 Euro
Bei Feststellung einer Probezeit
57,50 Euro
bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
35,80 Euro
Führungszeugnis
13,00 Euro
Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/Schlüsselzahl 95)
32,50 Euro
Hier können Sie einen Termin für die persönliche Antragstellung vereinbaren:
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
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