Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten

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Ausländische Führerscheine aus Drittstaaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.

Diese Führerscheine berechtigen für 6 Monate ab der Ersteinreise zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden - mindestens 3 Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung. Sollte es zu einer Erteilung nach Ablauf dieser Halbjahresfrist kommen, besteht in der Zwischenzeit keine Fahrberechtigung.


Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):

  • Reisepass oder Personalausweis
  • gültiger nationaler Führerschein
  • Übersetzung des nationalen Führerscheins mit Klassifizierung (ADAC oder öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer)
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • bei Zuzug nach Nürnberg direkt aus dem Ausland: normale Meldebescheinigung
  • bei Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland: erweiterte Meldebescheinigung der ersten Meldebehörde aus Deutschland mit Angabe des Herkunftslandes aus dem Ausland oder die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
  • Name der Fahrschule in Nürnberg

Fahrerlaubnisklassen A, B, L, T:

  • Sehtest (Augenarzt oder Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

Fahrerlaubnisklassen C, D:

  • Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck – nicht älter als 1 Jahr
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann. (Nur bei D-Klassen notwendig)
  • Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) – kann nachgereicht werden

Gebühren

Ohne Probezeit

Bei Feststellung einer Probezeit

bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich

Führungszeugnis

Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/Schlüsselzahl 95)

Hier können Sie einen Termin für die persönliche Antragstellung vereinbaren:


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Führerscheinstelle

Hirschelgasse 32

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-32 81

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