Allgemeine Informationen zum Begleiteten Fahren mit 17
Jugendliche können bereits mit 17 Jahren ihre Fahrerlaubnis erhalten. Voraussetzung ist, dass sie in Begleitung eines Erwachsenen fahren.
Jugendliche können bereits mit 17 Jahren ihre Fahrerlaubnis erhalten. Voraussetzung ist, dass sie in Begleitung eines Erwachsenen fahren.
Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.
Bitte beachten Sie:
Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen.
Liegt Ihr aktueller Hauptwohnsitz zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Führerscheinstelle.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer schnellen Antragstellung über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.
Voraussetzung:
Ihr aktueller Hauptwohnsitz liegt in der Stadt Nürnberg.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Falls weitere Unterlagen nötig sind, teilen wir Ihnen dies im Lauf des Verfahrens online mit.
Für die Bezahlung im Online-Dienst ist eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) erforderlich.
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, kommen Sie gerne in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg vorbei. Dafür ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.
Hier können Sie bequem einen Termin online buchen.
Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Folgende Unterlagen benötigten wir immer im Original:
Bei alleinerziehendem Elternteil:
Sollte ein Elternteil alleinerziehend sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
Bei rosa/grauem Führerschein einer Begleitperson:
Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese sollte vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt beim Antrag mit hochzuladen.
Der Antrag kann ab 16 ½ Jahren gestellt werden.
Die Theorieprüfung können Sie frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen.
Die Praxisprüfung können Sie frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen.
• Im Antrag muss mindestens eine Begleitperson benannt werden.
• Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
• Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen deutschen/EU/EWR/schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein.
• Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburger Punktekonto) haben.
Ja, die Erziehungsberechtigten müssen sowohl dem Antrag als auch der/den Begleitperson/en zustimmen.
Die Prüfbescheinigung erhalten Sie vom Prüfer direkt nach bestandener Praxisprüfung.
Wenn Sie bei der Prüfung noch keine 17 Jahre alt sind, können Sie ab Ihrem 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung bei uns in der Führerscheinstelle abholen.
Wenn Sie in mehr als einer Führerscheinklasse die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie die Prüfbescheinigung ab Ihrem 17. Geburtstag bei uns in der Führerescheinstelle.
Die Prüfungsbescheinigung gilt nur im Inland und ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Sie kann bis zu drei Monate danach (ohne Begleitperson) genutzt werden.
Nur in Deutschland und Österreich.
Normalerweise erhalten Sie den Kartenführerschein etwa eine Woche nach dem 18. Geburtstag. Die Bundesdruckerei schickt Ihnen diesen direkt per Einschreiben zu Ihnen nach Hause.
Wenn Sie noch einen anderen Kartenführerschein besitzen (z.B. Traktor, Moped etc.), dann holen Sie bitte Ihren neuen Kartenführerschein bei uns ab und bringen den alten Führerschein mit.
Sofern Sie Ihren Führerschein direkt am 18. Geburtstag benötigen, besprechen Sie dies bis spätestens vier Wochen vor dem Geburtstag mit unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen. Hierfür wird unter Umständen eine gesonderte Bearbeitungsgebühr erhoben.
In der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg.
Dafür benötigen Sie einen Termin, den Sie hier bequem online buchen können.
Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Der Antrag kostet 72,02 Euro.
Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse A1, kostet der Antrag 64,90 Euro.
In den beiden oben genannten Fällen fallen für jede beantragte Begleitperson weitere 13,30 Euro an.
Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich 35,80 Euro.
zzgl. Führungszeugnis 13,00 Euro.
Nach Bearbeitung des Antrages und Überprüfung der Begleitpersonen werden die Prüfungsunterlagen an die zuständige Prüfstelle übersandt. Gleichzeitig wird die Fahrschule informiert. Eine Anmeldung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen bei der Prüfstelle vorliegen.
Eine persönliche Antragstellung ist auch in folgenden Fällen nötig:
- Wenn mehrere Klassen auf einmal beantragt werden sollen (z.B. A1+BF17)
In folgenden Fällen ist die Vorsprache zwingend in der Hirschelgasse 32 nötig (nicht etwa in einem der Bürgerämter Nürnbergs):
- Antrag nach polizeilicher Erscheinungstretung/Sperre/Entzug/Aberkennung der Fahrerlaubnis/Verurteilung (z.B. wegen Alkohol, Betäubungsmittel, Aggression, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc.)
- Körperliche Besonderheiten, die ein kraftfahrtechnisches Gutachten notwendig machen (z.B. Körpergröße unter 150 cm, fehlende Gliedmaßen, etc.)
- Vorliegen einer Erkrankung nach Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Bei alleinerziehendem Elternteil:
Sollte ein Elternteil alleinerziehend sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen/hochzuladen.
Bei rosa/grauem Führerschein einer Begleitperson:
Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese sollte vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt beim Antrag mit hochzuladen.
Falls Sie schon in Besitz einer Fahrerlaubnis sind:
Wenn Sie bereits die Klasse A1 besitzen, müssen Sie keinen Sehtest (falls nicht älter als 2 Jahre) und keine Ausbildung in Erster Hilfe nachweisen.
Falls Sie für eine andere Person den Antrag stellen:
Benötigen Sie eine Bevollmächtigung von der Person für die Sie den Antrag stellen. Darüber hinaus Lichtbildseite aus gültigem Pass oder Identitätsdokument dieser Person.
Zudem benötigt die antragstellende Person nach Abschluss des Online–Dienstes einen Termin bei der Führerscheinstelle zur „Identifizierung/Authentifizierung“. Bei diesem Termin ist ein gültiges Ausweisdokument (Pass, Personalausweis etc.) vorzulegen.
Wenn Sie die Prüfung mit Begründung (z.B. Schul-/Unibesuch oder Arbeitsstelle außerhalb von Nürnberg/Fürth/Erlangen) an einem anderen Prüfungsort ablegen wollen, müssen Sie persönlich zur Führerscheinstelle kommen.
Dafür benötigen Sie einen Termin, den Sie hier bequem online buchen können.
Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Neben den normalen Antragsunterlagen benötigen Sie beim Termin außerdem:
- Nachweis über Ihre Tätigkeit am Ort der Prüfung (z.B. Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Arbeitsvertrag)
- Name und Adresse der Fahrschule
- Name und Adresse der Prüforganisation (z.B. TÜV Bayern)
- Gebühr 12,80 €