Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um eine der oben genannten Klassen online oder persönlich bei uns im Amt beantragen und bezahlen. Sobald Ihre Unterlagen vollständig bei der Führerscheinstelle eingegangen sind, wird Ihr Antrag bearbeitet und nach Abschluss der Prüfauftrag an die zuständige TÜV-Niederlassung erteilt.
Voraussetzungen
• Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss in Nürnberg liegen. • Sie sind bereits im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis. • Die Beantragung über das Onlineverfahren ist aktuell nur für Personen möglich, die im Besitz eines gültigen Reisepasses oder deutschen (gleichwertig: EU-/EWR-) Personalausweises sind. Ohne ausreichendes Identitätsdokument kann keine Beantragung erfolgen bzw. ist die Abnahme einer Prüfung nicht möglich. • Sie können die Klassen jeweils sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters beantragen
Erforderliche Unterlagen
• gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe • Aktueller Führerschein (beidseitig) • Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen. • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes, Betriebsarztes oder Arbeitsmediziners - nicht älter als 2 Jahre • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck (bei Klasse C1, C1E, C und CE) - nicht älter als 1 Jahr • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder eines Betriebs- / Arbeitsmediziners über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit - nicht älter als 1 Jahr (bei Klasse D1, D1E, D und DE) • Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module – können nachgereicht werden
Bescheinigung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder eines Betriebs- / Arbeitsmediziners über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit - nicht älter als 1 Jahr (bei Klasse D1, D1E, D und DE)
Name der Fahrschule in Nürnberg
Aktueller Führerschein (beidseitig)
Eigenhändige Unterschrift (schwarz auf weißem Hintergrund)
Für die Bezahlung im Online-Dienst ist eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) erforderlich.
Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes, Betriebsarztes oder Arbeitsmediziners - nicht älter als 2 Jahre
Aktueller Führerschein (beidseitig)
Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen
Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck (bei Klasse C1, C1E, C und CE) - nicht älter als 1 Jahr Ärztliche Bescheinigung (PDF, 91 KB)
Bescheinigung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder eines Betriebs- / Arbeitsmediziners über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit - nicht älter als 1 Jahr (bei Klasse D1, D1E, D und DE)
Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module
FAQs
Wie lange gilt der Führerscheinantrag?
Der Antrag läuft ein Jahr nach Erteilung des Prüfauftrages bzw. nach Bestehen der Theorieprüfung ab, sofern bis dahin die praktische Prüfung nicht bestanden ist.
Wie ist die Vorgehensweise, wenn ich meine Führerscheinprüfung in einem anderen Ort ablegen möchte - z.B. weil ich dort studiere?
Wenn Sie die Prüfung mit Begründung (z.B. Schul-/Unibesuch oder Arbeitsstelle außerhalb von Nürnberg/ Fürth/ Erlangen) an einem anderen Prüfungsort ablegen wollen, benötigen Sie einen persönlichen Termin in der Führerscheinstelle.
Die Gebühr beträgt 12,80 Euro.
Neben den normalen Antragsunterlagen benötigen Sie beim Termin außerdem: - Nachweis über Ihre Tätigkeit am Ort der Prüfung (z.B. Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Arbeitsvertrag) - Name und Adresse der Fahrschule - Name und Adresse der Prüfungsorganisation (z.B. TÜV in Bayern)
Der Antrag kann auch durch Dritte gestellt werden. Diese benötigen dafür zusätzlich zu den oben aufgelisteten Unterlagen eine Vollmacht, den Ausweis der antragstellenden Person und ihren eigenen Ausweis.
Wie kann ich um eine ausländische Fahrerlaubnisklasse erweitern?
Wenn mit der Erweiterung auch eine ausländische Fahrerlaubnisklasse (EU / EWR / Anlage 11 zur FeV) umgeschrieben werden soll, siehe: