Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A80, A, B, BE, L oder T
Sie können hier die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um eine der oben genannten Klassen online oder persönlich bei uns im Amt beantragen und bezahlen. Sobald Ihre Unterlagen vollständig bei der Führerscheinstelle eingegangen sind, wird Ihr Antrag bearbeitet und nach Abschluss der Prüfauftrag an die zuständige TÜV-Niederlassung erteilt. Die Beantragungsdauer (Antragstellung bis Vorliegen des Prüfauftrages beim TÜV Nürnberg) beträgt in der Regel ca. vier bis sechs Wochen.
Voraussetzungen
• Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss in Nürnberg liegen. • Sie sind bereits im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis. • Die Beantragung über das Onlineverfahren ist aktuell nur für Personen möglich, die im Besitz eines gültigen Reisepasses oder deutschen (gleichwertig: EU-/EWR-) Personalausweises sind. Ohne ausreichendes Identitätsdokument kann keine Beantragung erfolgen bzw. ist die Abnahme einer Prüfung nicht möglich. • Sie können die Klassen jeweils sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters beantragen
Erforderliche Unterlagen
Alle Unterlagen sind immer im Original vorzulegen!
• gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe • Sehtest (Augenarzt oder Optiker) bzw. bestandene augenärztliche Untersuchung im Sinne des § 12 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) i. V. m. Anlage 6 zur FeV nicht älter als 2 Jahre • Aktueller Führerschein (beidseitig) • Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
Sehtest (Augenarzt oder Optiker) – nicht älter als 2 Jahre
Name der Fahrschule in Nürnberg
Aktueller Führerschein (beidseitig)
Eigenhändige Unterschrift (schwarz auf weißem Hintergrund)
FAQs
Wie lange gilt der Führerscheinantrag?
Der Antrag läuft ein Jahr nach Erteilung des Prüfauftrages bzw. nach Bestehen der Theorieprüfung ab, sofern bis dahin die praktische Prüfung nicht bestanden ist.
Wie ist die Vorgehensweise, wenn ich meine Führerscheinprüfung in einem anderen Ort ablegen möchte - z.B. weil ich dort studiere?
Wenn Sie die Prüfung mit Begründung (z.B. Schul-/Unibesuch oder Arbeitsstelle außerhalb von Nürnberg/ Fürth/ Erlangen) an einem anderen Prüfungsort ablegen wollen, benötigen Sie einen persönlichen Termin in der Führerscheinstelle.
Die Gebühr beträgt 12,80 Euro.
Neben den normalen Antragsunterlagen benötigen Sie beim Termin außerdem: - Nachweis über Ihre Tätigkeit am Ort der Prüfung (z.B. Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Arbeitsvertrag) - Name und Adresse der Fahrschule - Name und Adresse der Prüfungsorganisation (z.B. TÜV in Bayern)
Der Antrag kann auch durch Dritte gestellt werden. Diese benötigen dafür zusätzlich zu den oben aufgelisteten Unterlagen eine Vollmacht, den Ausweis der antragstellenden Person und ihren eigenen Ausweis.
Wie kann ich um eine ausländische Fahrerlaubnisklasse erweitern?
Wenn mit der Erweiterung auch eine ausländische Fahrerlaubnisklasse (EU / EWR / Anlage 11 zur FeV) umgeschrieben werden soll, siehe:
In welchen Fällen ist KEIN Online-Antrag möglich, so dass ich persönlich den Antrag stellen muss?
• Ablegung der praktischen Prüfung außerhalb Nürnberg/Fürth/Erlangen (mit Nachweisen) • Antrag nach Sperre/Entzug/Aberkennung der Fahrerlaubnis/Verurteilung (z. B. wegen Alkohol, Betäubungsmittel, Aggression, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc.) • Vorliegen von Erkrankungen nach Anlage 4 FeV • Körperliche Besonderheiten, die ein kraftfahrtechnisches Gutachten notwendig machen (z. B. Körpergröße unter 150 cm, fehlende Gliedmaßen, etc.) • Erweiterung um mehrere Klassen (z.B. A + BE)