Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

1
1
50

Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein)

Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder einer gleichwertigen Vorbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B/BE, wobei eine Fahrerlaubnis auf Probe nicht ausreicht
  • 3 Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Benötigter Vorbesitz der einzelnen Führerscheinklassen

Klasse BE

3 Jahre Vorbesitz der Klasse B bzw. BE

Klasse A

2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2

Klasse CE

2 Jahre Vorbesitz der Klasse CE

Klasse DE

2 Jahre Vorbesitz der Klasse D bzw. DE


Gebühren

Fahrlehrerlaubnis

40,90 Euro

Führungszeugnis

13,00 Euro

Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

03,30 Euro

Erfassung im zentralen Fahrerlaubnisregister

01,00 Euro


Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine Kopie
  • Führungszeugnis (nur sofern nicht in Nürnberg wohnhaft)
  • Lebenslauf
  • Führerschein im Original
  • Nachweis über den Abschluss der Berufsausbildung (Prüfungszeugnis zur Vorlage im Original mitbringen)
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über Beginn/Ende der Ausbildung


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung und Güterkraftverkehr

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 231 - 0<tel:09112310>0911 / 231 - 78 44<tel:09112317844>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=49552>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>