Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein)
Persönliche Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder einer gleichwertigen Vorbildung
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B/BE, wobei eine Fahrerlaubnis auf Probe nicht ausreicht
- 3 Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Benötigter Vorbesitz der einzelnen Führerscheinklassen
Klasse BE
3 Jahre Vorbesitz der Klasse B bzw. BE
Klasse A
2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Klasse CE
2 Jahre Vorbesitz der Klasse CE
Klasse DE
2 Jahre Vorbesitz der Klasse D bzw. DE
Gebühren
Fahrlehrerlaubnis
40,90 Euro
Führungszeugnis
13,00 Euro
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
03,30 Euro
Erfassung im zentralen Fahrerlaubnisregister
01,00 Euro
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine Kopie
- Führungszeugnis (nur sofern nicht in Nürnberg wohnhaft)
- Lebenslauf
- Führerschein im Original
- Nachweis über den Abschluss der Berufsausbildung (Prüfungszeugnis zur Vorlage im Original mitbringen)
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über Beginn/Ende der Ausbildung
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung und Güterkraftverkehr
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 78 44
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