Fahrschulerlaubnis
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die beantragten Fahrschulerlaubnisklassen
- bisher mindestens 2 Jahre Beschäftigung als Fahrlehrer
- Tätigkeit als Fahrschulinhaber wurde dabei hauptberuflich ausgeübt
Gebühren
Natürliche Person
102,00 Euro
Juristische Person
153,00 Euro
Führungszeugnis (sofern in Nürnberg wohnhaft)
13,00 Euro
Benötigte Unterlagen
- Fahrschulerlaubnisantrag
- Bestätigung über betriebswirtschaftlichen Lehrgang (mit mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
- Kopien von Fahrlehrerschein, Personalausweis / Reisepass und Führerschein
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
- Aufstellung über die bisherige Tätigkeit als Fahrlehrer / Fahrschulleiter und die Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge
- schriftliche Erklärung darüber, dass alle Lehrmittel inkl. der Lehrfahrzeuge vorhanden sind sowie über sonstige berufliche Verpflichtungen neben dem Fahrschulbetrieb
- Genehmigung der Nutzungsänderung für die Unterrichtsräume, sofern bisher keine Fahrschule in den Räumen ansässig war. Für einen Antrag auf Nutzungsänderung kontaktieren Sie bitte die Bauordnungsbehörde.
- Grundrissplan der Unterrichtsräume
- Lageplan der Unterrichtsräume
- Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
- Gewerbezentralregisterauszug
Besonderheiten
Antragsteller, die außerhalb Nürnbergs wohnen, benötigen zusätzlich noch folgende Unterlagen:
- Führungszeugnis (für behördliche Zwecke, Belegart "0")
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für behördliche Zwecke)
Diese Unterlagen können bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Wird die Fahrschule durch eine juristische Person geführt (z. B. GmbH, AG) sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- Notarvertrag über die Gründung der Gesellschaft und
- Notarvertrag über die Bestellung des Geschäftsführers
- aktueller Handelsregisterauszug
- ggf. Arbeitsvertrag des Geschäftsführers / verantwortlichen Leiters
Zu den oben genannten Gebühren können noch Kosten für nötige Auslagen hinzukommen.
Vor Ort:
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
- statt einer Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie auch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier (Certificate of Conformity") mitbringen.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung und Güterkraftverkehr
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 78 44
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