Fahrzeugpapiere - Änderung des Namens oder der technischen Daten
Bitte teilen Sie uns ummittelbar mit, wenn sich Ihr Name geändert oder sich Ihr Fahrzeug technisch verändert hat. Wir passen dann den Eintrag im Fahrzeugregister und die Zulassungsbescheinigungen an.
Erforderliche Unterlagen
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht) gemäß § 29 StVZO
- Gutachten/Bestätigung/Abnahme eines Sachverständigen über die technische Änderung (nur bei technischen Änderungen), sowie ggf. den Nachweis der Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen
- ggf. Formblatt Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers im Original und des Bevollmächtigten im Original (es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht)
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC). Bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers ist die Vorlage einer EC-Karte ausreichend.
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder amtlicher beglaubigter Kopie, sowie amtlicher Lichtbildausweis der/des Vertretungsberechtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder amtlich beglaubigter Kopie, sowie Lichtbildausweis der/des Vertretungsberechtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
- Bei Änderung der Kennzeichen von normalen Kennzeichen auf Saisonkennzeichen / Oldtimerkennzeichen: bitte auch die bisherigen Kennzeichenschilder mitbringen
Gebühren: ab 12 Euro
Neue Fahrzeugpapiere ausstellen
Ihre neue Fahrzeugpapiere stellen wir Ihnen zuverlässig aus - vor Ort in den Bürgerämtern Ost und Süd oder in der Kfz-Zulassungstelle.
Termin online vereinbaren
Ihr Anliegen kann nur mit einem vorher vereinbarten Termin bearbeitet werden.
FAQs
Musterfotos Zulassungsbescheinigungen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
Vorderseite
Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
Vorderseite
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Kraftfahrzeugzulassung
Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-40 69
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