Bitte teilen Sie uns ummittelbar mit, wenn sich Ihr Name geändert oder sich Ihr Fahrzeug technisch verändert hat. Wir passen dann den Eintrag im Fahrzeugregister und die Zulassungsbescheinigungen an.
Erforderliche Unterlagen
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht) gemäß § 29 StVZO
- Gutachten/Bestätigung/Abnahme eines Sachverständigen über die technische Änderung (nur bei technischen Änderungen), sowie ggf. den Nachweis der Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen
- ggf. Formblatt Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers im Original und des Bevollmächtigten im Original (es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht)
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC). Bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers ist die Vorlage einer EC-Karte ausreichend.
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder amtlicher beglaubigter Kopie, sowie amtlicher Lichtbildausweis der/des Vertretungsberechtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder amtlich beglaubigter Kopie, sowie Lichtbildausweis der/des Vertretungsberechtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
- Bei Änderung der Kennzeichen von normalen Kennzeichen auf Saisonkennzeichen / Oldtimerkennzeichen: bitte auch die bisherigen Kennzeichenschilder mitbringen
Gebühren: ab 12 Euro
Neue Fahrzeugpapiere ausstellen
Ihre neue Fahrzeugpapiere stellen wir Ihnen zuverlässig aus - vor Ort in den Bürgerämtern Ost und Süd oder in der Kfz-Zulassungstelle.

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Ihr Anliegen kann nur mit einem vorher vereinbarten Termin bearbeitet werden.
FAQs
Laut § 13 FZV sind Adressänderungen unverzüglich durchzuführen.
Ja, die Adresse kann auch ohne gültige HU geändert werden; allerdings wird sofort
ein „Verfahren zur Mängelbeseitigung“ angestoßen.
Bei einem Umzug innerhalb Nürnbergs und wenn die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) nicht mehr stimmt.
Der Familienname hat sich geändert. Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief) und in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) müssen daher angepasst werden.
Das Fahrzeug wurde umgerüstet oder um Fahrzeugteile erweitert. Ob nach einer Fahrzeugveränderung die Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation nötig ist und/oder die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, hängt von Art und Umfang der Umrüstung ab. Entsprechende Auflagen und Hinweise finden sich in den Unterlagen der angebauten Fahrzeugteile (beispielsweise Betriebserlaubnis, Typgenehmigung).
Musterfotos Zulassungsbescheinigungen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)

Vorderseite

Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)

Vorderseite