Gewerbeabmeldung
Allgemeine Informationen
Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb einstellen oder in einen anderen Meldebezirk verlegen.
Die Gewerbeanzeige muss vor oder gleichzeitig mit Einstellung der gewerblichen Tätigkeit in Nürnberg erfolgen. Wird die Gewerbeanzeige nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Hinweis
Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Meldebezirk verlegen, ist eine Anmeldung im neuen Meldebezirk erforderlich.
FAQs
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online
Sie können Ihren Antrag ganz einfach online über das Bayernportal stellen.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten
Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung
Sollten Sie die Gewerbeabmeldung nicht online einreichen können oder wollen, kommen Sie gerne am Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg vorbei.
Für die persönliche Vorsprache ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.
Hier können Sie bequem einen Termin online buchen.
Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Gebühr für die Gewerbeabmeldung
- ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten
Möglichkeit 3 der Antragstellung: Schriftlich
Sollten Sie die Gewerbeabmeldung nicht online einreichen können oder wollen, können Sie uns das Formular auch auf dem Postweg zukommen lassen.
Schicken Sie folgende Unterlagen mit:
- das vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formular zur Gewerbeabmeldung „GwA3“
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Ordnungsamt Nürnberg
Sachgebiet Gewerbewesen
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31- 0
Telefax 09 11 / 2 31- 68 60