Allgemeine Informationen
Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb einstellen oder in einen anderen Meldebezirk verlegen.
Die Gewerbeanzeige muss vor oder gleichzeitig mit Einstellung der gewerblichen Tätigkeit in Nürnberg erfolgen. Wird die Gewerbeanzeige nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.