Allgemeine Informationen
Wenn Sie den Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnen möchten, müssen Sie dies gem. § 14 GewO der zuständigen Behörde anzeigen.
Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Büro, Werkstatt, Gaststätte etc.) als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle errichten. Unbedeutend hierbei ist, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinns.
Bei Personengesellschaften, wie z.B. GbR, OHG, KG, sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen und somit zu einer Anmeldung verpflichtet.
Die Gewerbeanzeige muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Wird die Gewerbeanzeige nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
Bitte beachten Sie, wenn Sie ein Gewerbe in einer Wohnung betreiben möchten, muss möglicherweise ein Antrag auf Zweckentfremdung beim Stab Wohnen der Stadt Nürnberg gestellt werden. Weitere Informationen sowie den Online Assistenten zur Antragstellung finden Sie hier: