Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Gewerbeanmeldung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie den Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnen möchten, müssen Sie dies gem. § 14 GewO der zuständigen Behörde anzeigen.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Büro, Werkstatt, Gaststätte etc.) als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle errichten. Unbedeutend hierbei ist, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinns.

Bei Personengesellschaften, wie z.B. GbR, OHG, KG, sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen und somit zu einer Anmeldung verpflichtet.

Die Gewerbeanzeige muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Wird die Gewerbeanzeige nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden

Bitte beachten Sie, wenn Sie ein Gewerbe in einer Wohnung betreiben möchten, muss möglicherweise ein Antrag auf Zweckentfremdung beim Stab Wohnen der Stadt Nürnberg gestellt werden. Weitere Informationen sowie den Online Assistenten zur Antragstellung finden Sie hier:



FAQs


Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online

Sie können Ihren Antrag ganz einfach online über das Bayernportal stellen.

  • Gewerbeanmeldung<https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/buerger_online-bp/index?caller=bphftdeylghbtgczdcgrrdinzsgngtqmbu3vcwxfdvgpn3ipr2b7o73xygpgjqr5nhwstdwbqc4i2aoy57egh47a527nrzm27kt7kon4suakqetd3zl4l6wd7fr6ea3tj7o5uaxhvehzzxsyw2df6ov2bloyvqqssox2w6tz2we6e6udoaqhumpk7jqjx5zebwtopbofikb7tzc888>

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten.

Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung

Sollten Sie die Gewerbeanmeldung nicht online einreichen können oder wollen, kommen Sie gerne am Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg vorbei.

Für die persönliche Vorsprache ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.

Hier können Sie bequem einen Termin online buchen.

Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • Gebühr für die Gewerbeanmeldung
  • ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten

Möglichkeit 3 der Antragstellung: Schriftlich

Sollten Sie die Gewerbeanmeldung nicht online einreichen können oder wollen, können Sie uns das Formular auch auf dem Postweg zukommen lassen.

Schicken Sie folgende Unterlagen mit:

  • das vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formular zur Gewerbeanmeldung „GwA1“
  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug

Ordnungsamt Nürnberg

Sachgebiet Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-0<tel:09112310>09 11 / 2 31-68 60<tel:09112316860>

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