Gewerbeummeldung
Allgemeine Informationen
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn Sie
- Ihren Betriebssitz innerhalb der Gemeinde verlegen
- den Gegenstand Ihres Gewerbes ändern
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen erweitern, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
- sich der Name des Gewerbetreibenden ändert (z.B. durch Heirat oder Umbenennung der Firma im Handelsregister)
Die Gewerbeummeldung muss vor oder gleichzeitig mit Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gegenstandes erfolgen. Wird die Gewerbeanzeige nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Hinweis
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in einen anderen Meldebezirk verlegen, ist in der Regel eine Gewerbeabmeldung in Nürnberg sowie eine Gewerbeanmeldung im neuen Meldebezirk erforderlich.
FAQs
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online
Sie können Ihren Antrag ganz einfach online über das Bayernportal stellen.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
- juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
- ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten.
Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung
Sollten Sie die Gewerbeummeldung nicht online einreichen können oder wollen, kommen Sie gerne am Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg vorbei.
Für die persönliche Vorsprache ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.
Hier können Sie bequem einen Termin online buchen.
Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
- juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
- Gebühr für die Gewerbeummeldung
- ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten
Möglichkeit 3 der Antragstellung: Schriftlich
Sollten Sie die Gewerbeummeldung nicht online einreichen können oder wollen, können Sie uns das Formular auch auf dem Postweg zukommen lassen.
Schicken Sie folgende Unterlagen mit:
- das vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formular zur Gewerbeummeldung „GwA2“
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
- juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
Ordnungsamt Nürnberg
Sachgebiet Gewerbewesen
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-68 60