Allgemeine Informationen
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn Sie
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn Sie
Die Gewerbeummeldung muss vor oder gleichzeitig mit Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gegenstandes erfolgen. Wird die Gewerbeanzeige nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in einen anderen Meldebezirk verlegen, ist in der Regel eine Gewerbeabmeldung in Nürnberg sowie eine Gewerbeanmeldung im neuen Meldebezirk erforderlich.
Für die Gewerbeummeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, welche Ihnen die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet.
Juristische Personen oder andere im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen müssen einen aktuellen Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragsunterlagen aus dem Ausland (mit beglaubigter Übersetzung) vorlegen.
Bei Bevollmächtigung benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes muss die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft werden. Dafür ist ein Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregister) und ein Gewerbezentralregisterauszug (§ 150 Abs. 5 Gewerbeordnung) zu beantragen.
Bei Ummeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes müssen Sie eine Kopie der erteilten Erlaubnis vorlegen.
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr von 40,- Euro erhoben.
Zusätzliche Kosten in Höhe von 13,- Euro bzw. 26,- Euro können für die Beantragung eines Führungszeugnisses oder/und Gewerbezentralregisterauszuges anfallen.
Wenn Sie Ihre Gewerbeummeldung verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen. Hierzu haben Sie die Möglichkeit bei uns einen Termin zu vereinbaren und persönlich vorzusprechen um die Zweitschrift abzuholen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Gebühr in Höhe von 15,- Euro mit. Wenn Sie die Zweitschrift schriftlich beantragen möchten, benötigen wir einen formlosen und von Ihnen unterschriebenen Antrag sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Die Zweitschrift der Gewerbeummeldung wird Ihnen dann inklusive Rechnung per Post zugeschickt.
Sie können Ihren Antrag ganz einfach online über das Bayernportal stellen.
Sollten Sie die Gewerbeummeldung nicht online einreichen können oder wollen, kommen Sie gerne am Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg vorbei.
Für die persönliche Vorsprache ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.
Hier können Sie bequem einen Termin online buchen.
Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Sollten Sie die Gewerbeummeldung nicht online einreichen können oder wollen, können Sie uns das Formular auch auf dem Postweg zukommen lassen.