Imbissbetriebe erfordern eine Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden.
Falls das Angebot auf zubereitete Speisen und alkoholfreie Getränke beschränkt wird, ist eine Gewerbeanmeldung ausreichend.
Die Betriebszeit für Trinkhallen sowie Trink- und Imbissstände ist durch die Sperrzeitverordnung der Stadt Nürnberg auf die Zeit von 06.00 bis 23.00 Uhr beschränkt. Beim Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses kann die Sperrzeit verkürzt werden.
Ausstattung:
Aus hygienischen Gründen muss ein Imbissbetrieb wie folgt ausgestattet sein:
- Der Fußboden muss aus wasserundurchlässigem, wasserabstoßendem und leicht zu reinigendem Material sein.
- Die Wände müssen eine glatte Oberfläche haben. Die Decke muss leicht zu reinigen sein.
- Bei allen Koch- und Grilleinrichtungen müssen geeignete Entlüftungsanlagen - ggf. mit auswechselbaren Fettfiltern - vorhanden sein.
- Zur Reinigung der Arbeitsräume, Arbeitsgeräte und der Lebensmittel ist ein Warm- und Kaltwasseranschluss erforderlich.
- Die Abwässer müssen einem öffentlichen Entwässerungskanal zugeführt werden.
- Im Imbiss muss eine Wasserzapfstelle, ein Schmutzwasserausguss, ein Handwaschbecken und eine für gewerbliche Zwecke ausreichende Spülanlage vorhanden sein.
- Zur Aufbewahrung der Lebensmittel sind ausreichende Kühl- und Lagerungsmöglichkeiten erforderlich.
- Für die Beschäftigten müssen leicht erreichbare Personaltoiletten mit Handwaschbecken vorhanden sein.
- Handwaschbecken müssen eine ausreichende Warm- und Kaltwasserzufuhr haben.
Rückfragen bezüglich der Ausstattung:
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Lebensmittelüberwachung
Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>0911 / 231 -25 24<tel:09112312524>0911 / 231 - 30 70<tel:09112313070>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=93062>Website<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/lebensmittelrecht.html>Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gaststätten
Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>0911 / 231 -25 26, -53 25, -27 28<tel:0911231252653252728>0911 / 231 - 40 06<tel:09112314006>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=36026>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>