Imbissstände

Imbissbetriebe erfordern eine Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden.

Gewerbeanmeldung

Falls das Angebot auf zubereitete Speisen und alkoholfreie Getränke beschränkt wird, ist eine Gewerbeanmeldung ausreichend.

Sperrzeiten

Die Betriebszeit für Trinkhallen sowie Trink- und Imbissstände ist durch die Sperrzeitverordnung der Stadt Nürnberg auf die Zeit von 06.00 bis 23.00 Uhr beschränkt. Beim Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses kann die Sperrzeit verkürzt werden.


Ausstattung:

Aus hygienischen Gründen muss ein Imbissbetrieb wie folgt ausgestattet sein:

  • Der Fußboden muss aus wasserundurchlässigem, wasserabstoßendem und leicht zu reinigendem Material sein.
  • Die Wände müssen eine glatte Oberfläche haben. Die Decke muss leicht zu reinigen sein.
  • Bei allen Koch- und Grilleinrichtungen müssen geeignete Entlüftungsanlagen - ggf. mit auswechselbaren Fettfiltern - vorhanden sein.
  • Zur Reinigung der Arbeitsräume, Arbeitsgeräte und der Lebensmittel ist ein Warm- und Kaltwasseranschluss erforderlich.
  • Die Abwässer müssen einem öffentlichen Entwässerungskanal zugeführt werden.
  • Im Imbiss muss eine Wasserzapfstelle, ein Schmutzwasserausguss, ein Handwaschbecken und eine für gewerbliche Zwecke ausreichende Spülanlage vorhanden sein.
  • Zur Aufbewahrung der Lebensmittel sind ausreichende Kühl- und Lagerungsmöglichkeiten erforderlich.
  • Für die Beschäftigten müssen leicht erreichbare Personaltoiletten mit Handwaschbecken vorhanden sein.
  • Handwaschbecken müssen eine ausreichende Warm- und Kaltwasserzufuhr haben.

Rückfragen bezüglich der Ausstattung:

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Lebensmittelüberwachung

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 -25 24

Telefax 0911 / 231 - 30 70

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Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gaststätten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 -25 26, -53 25, -27 28

Telefax 0911 / 231 - 40 06

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