Imbissstände
Imbissbetriebe erfordern eine Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden.
Ausstattung:
Aus hygienischen Gründen muss ein Imbissbetrieb wie folgt ausgestattet sein:
- Der Fußboden muss aus wasserundurchlässigem, wasserabstoßendem und leicht zu reinigendem Material sein.
- Die Wände müssen eine glatte Oberfläche haben. Die Decke muss leicht zu reinigen sein.
- Bei allen Koch- und Grilleinrichtungen müssen geeignete Entlüftungsanlagen - ggf. mit auswechselbaren Fettfiltern - vorhanden sein.
- Zur Reinigung der Arbeitsräume, Arbeitsgeräte und der Lebensmittel ist ein Warm- und Kaltwasseranschluss erforderlich.
- Die Abwässer müssen einem öffentlichen Entwässerungskanal zugeführt werden.
- Im Imbiss muss eine Wasserzapfstelle, ein Schmutzwasserausguss, ein Handwaschbecken und eine für gewerbliche Zwecke ausreichende Spülanlage vorhanden sein.
- Zur Aufbewahrung der Lebensmittel sind ausreichende Kühl- und Lagerungsmöglichkeiten erforderlich.
- Für die Beschäftigten müssen leicht erreichbare Personaltoiletten mit Handwaschbecken vorhanden sein.
- Handwaschbecken müssen eine ausreichende Warm- und Kaltwasserzufuhr haben.
Rückfragen bezüglich der Ausstattung:
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Lebensmittelüberwachung
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 -25 24
Telefax 0911 / 231 - 30 70
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Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gaststätten
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 -25 26, -53 25, -27 28
Telefax 0911 / 231 - 40 06
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