Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Besondere Kennzeichenschilder


Ausfuhrkennzeichen für eine internationale Zulassung

Ausfuhrkennzeichen © Ordnungsamt

Wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen genannt).


    E-Kennzeichen

    Kennzeichen für Elektrofahrzeuge © Bild: Ordnungsamt Nbg

    Wer ein Fahrzeug im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) zulässt, kann ein E-Kennzeichen erhalten.


      Kurzzeitkennzeichen

      Kurzzeitkennzeichen © Ordnungsamt

      Ein Fahrzeug soll für eine begrenzte Zeit z. B. für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen werden. Hierfür gibt es Kurzzeitkennzeichen.


        Oldtimerkennzeichen

        H-Kennzeichen © Ordnungsamt

        Fahrzeuge, die 30 Jahre und älter sind, können als Oldtimer zugelassen werden, wenn sie die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (sogenanntes H-Kennzeichen).


          Rotes Dauerkennzeichen für Händler, Werkstätten und Hersteller

          rotes Händlerkennzeichen © Ordnungsamt / Stadt Nürnberg

          Rote Dauerkennzeichen können Händler, Werkstätten und Hersteller für einen befristeten Zeitraum zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.

            Mit einem Roten Dauerkennzeichen sind Probefahrten, Fahrten zur technischen Prüfung und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands erlaubt.

            • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/rotedauerkennzeichen.html>

            Rotes Oldtimerkennzeichen

            rotes Oldtimerkennzeichen © Ordnungsamt

            Rote Oldtimerkennzeichen sind für Probe-, Überführungs- und Reparaturfahrten sowie Fahrten zu Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen dienen.

              Sie sind jedoch nicht für den täglichen Gebrauch gedacht.

              • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/rotesdauerkennzeichen_oldtimer.html>

              Saisonkennzeichen

              Saisonkennzeichen © Ordnungsamt

              Mit dem Saisonkennzeichen kann ein Fahrzeug für einen jährlich wiederkehrenden Zeitraum verwendet werden.


                Wechselkennzeichen

                Wechselkennzeichen © Ordnungsamt / Kfz-Stelle

                Mit einem Wechselkennzeichen ist es möglich, zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zuzulassen.


                  Stadt Nürnberg
                  Ordnungsamt

                  Kraftfahrzeugzulassung

                  Rathenauplatz 1890489 Nürnberg
                  Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Rathenauplatz+18&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
                  09 11 / 2 31-0<tel:09112310> 09 11 / 2 31-40 69<tel:09112314069>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=29096>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

                  Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

                  Bürgerämter der Stadt Nürnberg<https://www.nuernberg.de/internet/buergeraemter/>

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