Klasse B
entspricht bis zu einem Gesamtgewicht von 3.500 kg der Ziffernklasse 3
entspricht bis zu einem Gesamtgewicht von 3.500 kg der Ziffernklasse 3
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von nicht mehr als 750 kg oder mit einem Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von 3.500 kg nicht überschritten wird).
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht in die Klasse B fallen. Die Gesamtmasse der Kombination darf 4.250 kg nicht überschreiten.
Voraussetzung für die Erteilung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist der Besitz der Klasse B (bestandene Prüfung reicht aus).
entspricht einem Teil der Ziffernklasse 3.
Voraussetzung für die Erteilung der Klasse BE ist der Besitz der Klasse B. Die bestandene Prüfung reicht aus.
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht in die Klasse B fallen. Die Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Die bisherige Beschränkung hinsichtlich der Zahl der Achsen ist weggefallen.
Die Führerscheinklasse B1 gibt es nicht in allen Ländern der Europäischen Union.
In Deutschland wird diese Klasse nicht vergeben, daher ist hier die Klasse B1 auf jedem Führerschein immer ausgestrichen.