Klassen B, B1 und BE
Klasse B
entspricht bis zu einem Gesamtgewicht von 3.500 kg der Ziffernklasse 3
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von nicht mehr als 750 kg oder mit einem Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von 3.500 kg nicht überschritten wird).
Weitere Informationen zur Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme am begeitenden Fahren
- Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen auch Fahrzeuge der Klassen AM und L gefahren werden.
- Gilt auch für dreirädrige Fahrzeuge; bei mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist
- Die Klasse B wird unbefristet erteilt.
- Zur Erteilung der Klasse B wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
- Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht in die Klasse B fallen. Die Gesamtmasse der Kombination darf 4.250 kg nicht überschreiten.
Voraussetzung für die Erteilung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist der Besitz der Klasse B (bestandene Prüfung reicht aus).
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme am begeitenden Fahren
- Zur Erteilung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 wird eine Fahrerschulung benötigt.
- Bei der Antragsstellung ist der Nachweis über die Fahrerschulung vorzulegen.
Klasse BE
entspricht einem Teil der Ziffernklasse 3.
Voraussetzung für die Erteilung der Klasse BE ist der Besitz der Klasse B. Die bestandene Prüfung reicht aus.
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht in die Klasse B fallen. Die Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Die bisherige Beschränkung hinsichtlich der Zahl der Achsen ist weggefallen.
Weitere Informationen zur Klasse BE
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen auch Fahrzeuge der Klassen B, AM und L gefahren werden.
- Die Klasse BE wird unbefristet erteilt.
- Zur Erteilung der Klasse BE wird nur eine praktische Prüfung benötigt.
- Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
Klasse B1
Die Führerscheinklasse B1 gibt es nicht in allen Ländern der Europäischen Union.
In Deutschland wird diese Klasse nicht vergeben, daher ist hier die Klasse B1 auf jedem Führerschein immer ausgestrichen.