Klassen C1, C1E, C, CE
Klasse C1
entspricht einem Teil der Ziffernklassen 2 und 3.
Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1 ist der Besitz der Klasse B. Die bestandene Prüfung reicht aus.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Weitere Informationen zur Klasse C1
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 dürfen auch Fahrzeuge der Klassen B, AM und L gefahren werden.
- Die Klasse C1 wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Nach ärztlicher und augenfachärztlicher Untersuchung wird die Fahrerlaubnis auf jeweils 5 Jahre verlängert.
- Zur Erteilung der Klasse C1 wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt. Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
Klasse C1E
entspricht einem Teil der Ziffernklasse 3.
Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1E ist der Besitz der Klasse C1. Die bestandene Prüfung reicht aus.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen.
Weitere Informationen zur Klasse C1E
- Mindestalter: 18 Jahre (Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig).
- Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1E dürfen auch Fahrzeuge der Klassen C1, BE, B, AM und L gefahren werden.
- Die Fahrerlaubnis der Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
- Die Klasse C1E wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Nach ärztlicher und augenfachärztlicher Untersuchung wird die Fahrerlaubnis auf jeweils 5 Jahre verlängert.
- Zur Erteilung der Klasse C1E wird nur eine praktische Prüfung benötigt.
- Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
Klasse C
entspricht einem Teil der Ziffernklasse 2.
Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C ist der Besitz der Klasse B. Die bestandene Prüfung reicht aus.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz - auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Weitere Informationen zur Klasse C
- Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder während oder nach Abschuss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb sowie vergleichbaren Berufen) Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig.
- Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C dürfen auch Fahrzeuge der Klassen C1, B, AM und L gefahren werden.
- Die Klasse C wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Nach ärztlicher und augenfachärztlicher Untersuchung wird die Fahrerlaubnis auf jeweils 5 Jahre verlängert.
- Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der alten Klasse 2 verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung. Auch hier muss die Fahrerlaubnis rechtzeitig verlängert werden.
- Zur Erteilung der Klasse C wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
- Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
Klasse CE
entspricht einem Teil der Ziffernklasse 2.
Voraussetzung für die Erteilung der Klasse CE ist der Besitz der Klasse C. Die bestandene Prüfung reicht aus.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Weitere Informationen zur Klasse CE
- Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, während oder nach Abschuss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb sowie vergleichbaren Berufen) Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig.
- Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE, T sowie DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
- Die Klasse CE wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Nach ärztlicher und augenfachärztlicher Untersuchung wird die Fahrerlaubnis auf jeweils 5 Jahre verlängert.
- Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Ziffernklasse 2 verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung. Auch hier muss die Fahrerlaubnis rechtzeitig verlängert werden.
- Zur Erteilung der Klasse CE wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
- Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.