Klasse D1, D1E, D und DE

Busse


Klasse D1

entspricht der früheren Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse.

Voraussetzung für die Erteilung der Klasse D1 ist der Besitz der Klasse B. Die bestandene Prüfung reicht aus.

Piktogramm Führerscheinklasse D1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer und einer Gesamtlänge von nicht mehr als 8 Meter - auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Weitere Informationen zur Klasse D1

  • Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre während oder nach Abschuss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb sowie vergleichbaren Berufen).
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse D1 dürfen auch Fahrzeuge der Klassen B, AM und L gefahren werden.
  • Die Klasse D1 wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Nach ärztlicher und augenfachärztlicher Untersuchung und Überprüfung der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Personenbeförderung kann die Fahrerlaubnis jeweils bis zu 5 Jahre verlängert werden.
  • Zur Erteilung der Klasse D1 wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Klasse D1E

entspricht der früheren Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse.

Voraussetzung für die Erteilung der Klasse D1E ist der Besitz der Klasse D1. Die bestandene Prüfung reicht aus.

Piktogramm Führerscheinklasse D1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Weitere Informationen zur Klasse D1E

  • Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre während oder nach Abschuss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb sowie vergleichbaren Berufen).
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse D1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1, BE, B, AM und L.
  • Die Klasse D1E wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Nach ärztlicher und augenfachärztlicher Untersuchung und Überprüfung der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Personenbeförderung kann die Fahrerlaubnis jeweils bis zu 5 Jahre verlängert werden.
  • Zur Erteilung der Klasse D1E wird nur eine praktische Prüfung benötigt. Sofern eine Fahrerlaubnis der Klassen C1E oder CE vorliegt, entfällt auch die praktische Prüfung.
  • Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Klasse D

entspricht der früheren Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse.

Voraussetzung für die Erteilung der Klasse D ist der Besitz der Klasse B. Die bestandene Prüfung reicht aus.

Piktogramm Führerscheinklasse D

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz - auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Weitere Informationen zur Klasse D

  • Mindestalter: 24 Jahre (23 Jahre nach erfogter beschleunigter Grundqualifikation, 21 Jahre nach erfolgter Beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung oder durch einer Grundqualifikation oder 20 Jahre während oder nach Abschuss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb sowie vergleichbaren Berufen)
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse D dürfen auch Fahrzeuge der Klassen D1, B, AM und L gefahren werden.
  • Die Klasse D wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Nach ärztlicher und augenfachärztlicher Untersuchung und Überprüfung der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Personenbeförderung kann die Fahrerlaubnis jeweils bis zu 5 Jahre verlängert werden.
  • Zur Erteilung der Klasse D wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Klasse DE

entspricht der früheren Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse

Voraussetzung für die Erteilung der Klasse DE ist der Besitz der Klasse D. Die bestandene Prüfung reicht aus.

Piktogramm Führerscheinklasse DE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Weitere Informationen zur Klasse

  • Mindestalter: 24 Jahre (23 Jahre nach erfolgter beschleunigter Grundqualifikation, 21 Jahre nach erfolgter beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung oder durch einer Grundqualifikation oder 20 Jahre während oder nach Abschuss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb sowie vergleichbaren Berufen).
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse DE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E und BE.
  • Die Klasse DE wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Nach ärztlicher und augenfachärztlicher Untersuchung und Überprüfung der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Personenbeförderung kann die Fahrerlaubnis jeweils bis zu 5 Jahre verlängert werden.
  • Zur Erteilung der Klasse DE wird nur eine praktische Prüfung benötigt. Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse CE sind, entfällt auch die praktische Prüfung.
  • Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.

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