Allgemeine Informationen
Rote Dauerkennzeichen können Händler, Werkstätten und Hersteller für einen befristeten Zeitraum zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.
Mit einem Roten Dauerkennzeichen dürfen Sie folgende Fahrten durchführen:
Rote Dauerkennzeichen können Händler, Werkstätten und Hersteller für einen befristeten Zeitraum zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.
Mit einem Roten Dauerkennzeichen dürfen Sie folgende Fahrten durchführen:
Wenn sich Ihr Betriebssitz in Nürnberg befindet, dann können Sie Ihr Rotes Dauerkennzeichen ganz bequem online beantragen (siehe unten).
Wenn sich Ihr Betriebssitz außerhalb von Nürnberg befindet, dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde / an Ihren zuständigen Landkreis.
Die Antragstellung für ein Rotes Dauerkennzeichen kann online erfolgen (siehe unten).
- Sie sind volljährig.
- Der Betriebssitz / die Niederlassung Ihres Gewerbes oder Handelsunternehmens befindet sich in Nürnberg.
Für das Rote Dauerkennzeichen muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.
Auslagen und Gebühren bei Antragstellung: 29,10 Euro
Bei Zuteilung von roten Dauerkennzeichen: 152,50 Euro
(Die Gebühr kann je nach Zuteilungszeitraum variieren.)
Die Zuteilungsgebühr in Höhe von 152,50 € müssen Sie erst bei Abholung Ihres Kennzeichens bezahlen.
Lediglich die Gebühren in Höhe von 29,10 € bezahlen Sie direkt online.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, bekommen Sie einen kostenpflichtigen Bescheid. Die hierfür entstehenden Auslagen und Gebühren betragen 39,- Euro.
Sie können jederzeit auf Ihren Antrag verzichten.
Eine Rückerstattung der Auslagen und Antragsgebühren erfolgt jedoch nicht.
Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.
Ihr Betriebssitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen.
Liegt Ihr aktueller Betriebssitz zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Zulassungsstelle.
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
Diesen Antrag können Sie auch ohne „Mein Nürnberg“-Konto online ausfüllen. Wenn Sie die Funktion „Weiter als Gast“ wählen, gelangen Sie sofort zum Online-Formular und können es schnell und unkompliziert abschicken. Bitte beachten Sie: Anders als mit einem "Mein Nürnberg"-Konto müssen Sie alle Daten manuell eingeben. Außerdem können wir mit Ihnen nur per Post kommunizieren.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
Für die Bezahlung im Online-Dienst ist eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) erforderlich.
Nach der Online-Antragstellung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde ein kostenpflichtiges behördliches Führungszeugnis (Belegart „O“) beantragen. Bitte geben Sie hierbei unter dem Verwendungszweck „Beantragung eines Roten Dauerkennzeichens“ an. Das Führungszeugnis muss direkt vom Bundesamt für Justiz an unsere Behörde (Ordnungsamt Nürnberg KFZ-Zulassungsstelle, 90489 Nürnberg, Rathenauplatz 18) übersandt werden. Sollten Sie vorher eine Einsichtnahme (über ein Amtsgericht) wünschen ist dies mit bei der Beantragung anzugeben. Zeitgleich wird von unserer Behörde eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister und dem Gewerbezentralregister angefordert.
Wenn die Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, prüfen wir Ihren Antrag auf Zuteilung / Verlängerung.
Bitte rechnen Sie ab der Beantragung mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen.
Bei Bewilligung:
Wir lassen Ihnen einen Terminvorschlag für die abschließende Bearbeitung zukommen (u. a. Aushändigung des Bescheids und Zuteilung der Kennzeichen). Bringen Sie zu diesem Termin bitte Ihren Ausweis im Original mit und denken Sie daran, dass für die Zuteilung gesondert Kosten vor Ort anfallen.
Bei Ablehnung:
Sollte Ihr Antrag aufgrund einer behördlich festgestellten manglenden Zuverlässigkeit oder fehlender Unterlagen nicht bewilligt werden, benachrichtigen Sie wir mit einem kostenpflichtigen ablehnenden Bescheid. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit auf Ihren Antrag zu verzichten. Es entstehen hierbei keine weiteren Kosten. Eine Rückerstattung der Antragsgebühr ist jedoch nicht möglich.