Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Rotes Dauerkennzeichen für Händler, Werkstätten und Hersteller

rotes Händlerkennzeichen, Bild © Ordnungsamt / Stadt Nürnberg

Allgemeine Informationen

Rote Dauerkennzeichen können Händler, Werkstätten und Hersteller für einen befristeten Zeitraum zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.
Mit einem Roten Dauerkennzeichen dürfen Sie folgende Fahrten durchführen:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten (nur innerhalb Deutschlands)


FAQs


Online-Antragstellung: Schnell, sicher und online über Mein Nürnberg

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.

Ihr Betriebssitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen.
Liegt Ihr aktueller Betriebssitz zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Zulassungsstelle.

Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Roten Dauerkennzeichen

Logo Einfach online machen © Stadt Nürnberg

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

Anmelden als Gast ohne Registrierung

Diesen Antrag können Sie auch ohne „Mein Nürnberg“-Konto online ausfüllen. Wenn Sie die Funktion „Weiter als Gast“ wählen, gelangen Sie sofort zum Online-Formular und können es schnell und unkompliziert abschicken. Bitte beachten Sie: Anders als mit einem "Mein Nürnberg"-Konto müssen Sie alle Daten manuell eingeben. Außerdem können wir mit Ihnen nur per Post kommunizieren.

2. Schritt: Rotes Dauerkennzeichen online beantragen

Voraussetzungen und Unterlagen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Gültiger Pass oder Identitätsdokument (Vorder- und Rückseite)
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (nach Anlage 11 Nr. 1 FZV)
  • Nachweis der Betriebsfläche (Mietvertrag oder Grundbuchauszug bei Eigentum)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Gewerbeanmeldung

Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:

  • Handels- oder Vereinsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung (aktuell)
  • Vollmacht des Zeichnungsberechtigten und des Bevollmächtigten
  • Ausweis des Zeichnungsberechtigten und des Bevollmächtigten

Für die Bezahlung im Online-Dienst ist eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) erforderlich.


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