Elektronische Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung (eVB)


Für jede Fahrzeugzulassung ist der Nachweis einer Kfz - Haftpflichtversicherung erforderlich.

Die elektronische Versicherungsbestätigung kommt – mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen, für alle Arten von Kennzeichen zur Verwendung.
Für Ausfuhrkennzeichen gelten die bisherigen Muster / Formulare weiter.

Der Halter / Versicherungsnehmer bekommt von seiner Versicherungsgesellschaft eine siebenstellige eVB-Nummer mitgeteilt, die den Zulassungsbehörden den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten ermöglicht.


Hinweis:

Bei Unstimmigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit der
eVB-Nummer sollte sich der Halter / Versicherungsnehmer immer zuerst an seinen Versicherer wenden.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Kraftfahrzeugzulassung

Rathenauplatz 18

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-40 69

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Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

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