Elektronische Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung (eVB)
Für jede Fahrzeugzulassung ist der Nachweis einer Kfz - Haftpflichtversicherung erforderlich.
Die elektronische Versicherungsbestätigung kommt – mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen, für alle Arten von Kennzeichen zur Verwendung.
Für Ausfuhrkennzeichen gelten die bisherigen Muster / Formulare weiter.
Der Halter / Versicherungsnehmer bekommt von seiner Versicherungsgesellschaft eine siebenstellige eVB-Nummer mitgeteilt, die den Zulassungsbehörden den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten ermöglicht.
Hinweis:
Bei Unstimmigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit der
eVB-Nummer sollte sich der Halter / Versicherungsnehmer immer zuerst an seinen Versicherer wenden.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Kraftfahrzeugzulassung
Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-40 69
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht