Wer für sein Kfz-Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- und/oder Ziffernkombination, wie beispielsweise Initialen oder Geburtstage/-jahre, erhalten möchte, kann dies beantragen.
Individuelle Kennzeichen können zugeteilt werden, sofern die gewünschte Kombination nicht bereits vergeben ist.
Die Reservierung des Wunschkennzeichens kann auf mehreren Wegen erfolgen:
Vor Ort im Wartebereich 1 der Zulassungsbehörde am Wunschkennzeichenterminal
Vor Ort am Schalter während der Zulassung
Gebühren: ab 10,20 Euro
Was kosten die Wunschkennzeichen?
- bei Vorabreservierung (z.B. online, telefonisch): 12,80 Euro - bei Reservierung vor Ort (am Wunschkennzeichenterminal, am Schalter): 10,20 Euro
Für welche Fahrzeuge kann ich Wunschkennzeichen online reservieren?
Sie können online Kennzeichen für PKW, LKW und Wohnmobile reservieren.
Für Krafträder ist die Online-Reservierung aufgrund der abweichenden Kennzeichengröße leider nicht möglich.
Ich möchte Saisonkennzeichen, ein H- oder E-Kennzeichen. Kann ich online ein Wunschkennzeichen reservieren?
Saisonzeiträume, das „H“ für Oldtimer und das „E“ für Elektrofahrzeuge, können bei der Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens nicht mit angegeben werden. Reservieren Sie deshalb Ihr Wunschkennzeichen ohne Zusatz, dieser kann in aller Regel bei der Bearbeitung ergänzt werden. Maßgeblich sind die Beschränkung der Anzahl verwendeter Zeichen und die vorgegebenen Kennzeichengrößen.
Ich habe ein Wunschkennzeichen reserviert, aber ich benötige eine Verlängerung.
Melden Sie sich einfach über das untenstehende Kontaktformular bei uns.
Hinweis: Um eine zeitnahe und eindeutige Bearbeitung zu ermöglichen, füllen Sie bitte alle angegebenen Felder vollständig und korrekt aus und teilen Sie uns zusätzlich Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und Ihre Mobilfunknummer mit. Durch die Angabe der Mobilfunknummer besteht die Möglichkeit, Ihre Anfrage elektronisch und auf sicherem Weg verschlüsselt zu beantworten.
Anfragen ohne Angabe einer Telefonnummer dürfen wir aus Datenschutzgründen nur per Brief beantworten. Unvollständige Anfragen können nicht abschließend bearbeitet werden.
Seit 2015 besteht die Möglichkeit, bei Zuzug das bisherige, auswärtige Kennzeichen zu behalten, sofern sich der Halter des Fahrzeuges nicht ändert und das Fahrzeug zugelassen ist. Sie müssen dennoch zur Zulassungsbehörde kommen, da die Fahrzeugpapiere umgeschrieben werden müssen.
Hier finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen zur Zulassung: