Zweigstellenerlaubnis
Voraussetzungen
- Die Zweigstelle muss sich in Nürnberg befinden.
- Es ist eine Hauptstelle mit maximal zehn Zweigstellen zulässig.
Gebühren
Zweigstellenerlaubnis
84,40 Euro
Zur oben genannten Gebühr können noch Kosten für nötige Auslagen hinzukommen.
Benötigte Unterlagen
- Zweigstellenantrag
- Kopien von Fahrlehrerschein, Personalausweis/Reisepass und Führerschein
- Aufstellung über die Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge
- schriftliche Erklärung, dass alle Lehrmittel inkl. der Lehrfahrzeuge vorhanden sind
- bauamtliche Nutzungsgenehmigung für die Unterrichtsräume, sofern bisher keine Fahrschule in den Räumen ansässig war (Antrag im Dienstleistungszentrum BAU)
- Grundrissplan der Unterrichtsräume
- Lageplan der Unterrichtsräume
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung und Güterkraftverkehr
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 82 905
Telefax 0911 / 231 - 78 44