Zweigstellenerlaubnis

Voraussetzungen

  • Die Zweigstelle muss sich in Nürnberg befinden.
  • Es ist eine Hauptstelle mit maximal zehn Zweigstellen zulässig.

Gebühren

Zweigstellenerlaubnis

84,40 Euro

Zur oben genannten Gebühr können noch Kosten für nötige Auslagen hinzukommen.


Benötigte Unterlagen

  • Zweigstellenantrag
  • Kopien von Fahrlehrerschein, Personalausweis/Reisepass und Führerschein
  • Aufstellung über die Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge
  • schriftliche Erklärung, dass alle Lehrmittel inkl. der Lehrfahrzeuge vorhanden sind
  • bauamtliche Nutzungsgenehmigung für die Unterrichtsräume, sofern bisher keine Fahrschule in den Räumen ansässig war (Antrag im Dienstleistungszentrum BAU)
  • Grundrissplan der Unterrichtsräume
  • Lageplan der Unterrichtsräume

PDF-Formulare mit dem Upload-Assistent übermitteln

1) Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das PDF-Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene PDF-Formular ein oder fotografieren es ab.
4) In der Liste finden Sie den jeweils zugehörigen Upload-Assistenten für Ihr Anliegen. Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig - Ihr Anliegen gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung und Güterkraftverkehr

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 82 905

Telefax 0911 / 231 - 78 44


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Terminvereinbarung

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