FAQs - Häufig gestellte Fragen

Das Stadtarchiv Nürnberg ist die zentrale Dienststelle für alle Fragen zur Nürnberger Stadtgeschichte und steht jedermann offen. Über unser Online-Formular "Anfrage online stellen" haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anfragen zur Stadtgeschichte und unseren Archivbeständen zu stellen. Die häufigsten Fragen zum Online-Formular haben wir hier für Sie zusammengestellt.


Ausfüllen des Anfrageformulars

Wie formuliere ich eine zielführende historische Anfrage?

Je genauer Ihre Frage formuliert ist, desto gezielter können wir die Recherchen in unseren Beständen vornehmen. Hilfreich können Eingrenzungen des zu untersuchenden zeitlichen Rahmens, Angaben zu beteiligten Personen, Unternehmen oder anderen Akteuren sein. Bei personenbezogenen Recherchen helfen – falls vorhanden – Angaben zum vollständigen Namen, Lebensdaten und Wohnorte in Nürnberg. Wenn Ihnen der Platz im vorgesehenen Feld nicht ausreicht, laden Sie Ihre Frage am besten als PDF-Anhang hoch.

Warum benötigen Sie so viele Angaben von mir?

Die Angaben helfen bei der Beantwortung der Anfrage, bei der Kontaktaufnahme mit Ihnen, bei der Festsetzung des Benutzungszwecks und infolge dessen der Gebühren und ermöglichen im Weiteren statistische Erhebungen zur Arbeit des Stadtarchivs. Nicht alle Felder sind dabei verpflichtend. Sie können sich auf die Pflichtfelder beschränken.


Gebühren und Benutzungszweck

In welchen Fällen fallen Gebühren an?

Die Gebührenerhebung für die Bearbeitung von schriftlichen Anfragen richtet sich nach dem Benutzungszweck. Familienforschung oder Anfragen mit gewerblichem Hintergrund sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Gebühren werden nicht erhoben:
- bei Inanspruchnahmen für nachweisbar wissenschaftliche, heimatkundliche und unterrichtliche Zwecke bis zu einem Bearbeitungsaufwand von einer Stunde
- durch öffentliche Körperschaften und durch andere der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, wenn für die Befreiung von der Gebührenpflicht Gegenseitigkeit besteht,
- für Auskünfte und Nachforschungen, die den Nachweis eines versorgungsrechtlichen Anspruchs zum Ziel haben,
- für einfache Beratung und Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme von Archivgut.

Gebühren für die Lesesaalbenutzung s. unter "Selbständige Benutzung der Bestände"

Wie hoch sind die Gebühren?

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Gebühren:

Welche Rolle spielt der Benutzungszweck und wer bestimmt ihn?

Der Benutzungszweck wird mittels Ihrer Angaben zur Anfrage vom Stadtarchiv ermittelt. Der Benutzungszweck entscheidet über die Gebührenpflicht oder -freiheit. (siehe Gebühren). Die abschließende Beurteilung des Benutzungszwecks erfolgt durch das Stadtarchiv.

Wie kann ich die Gebühren bezahlen?

Die Gebühren können per Banküberweisung oder Barzahlung (letzteres nur im Lesesaal!) beglichen werden. Sie müssen nicht im Voraus bezahlt werden. Die Rechnung für Ihren Rechercheauftrag erhalten Sie gemeinsam mit den Rechercheergebnissen auf dem Postweg.

Ich lebe außerhalb der EU, welche Bezahlungsmöglichkeiten habe ich?

Sie erhalten eine Vorausrechnung von uns. Die Kosten können Sie nur per Banküberweisung begleichen. Kreditkartenzahlung und Bezahlung per Scheck sind nicht möglich. Ihr Rechercheergebnis erhalten Sie, sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist.


Familienforschung, Meldeauskünfte

Welche Information über Personen finde ich im Stadtarchiv?

Daten zu Geburt, Heirat, Tod, Anschriften (ggf. Zuzugs- und Wegzugsorte) von in Nürnberg gemeldeten Personen und Bestattungsort von in Nürnberg bestatteten Personen können sich in unseren Beständen finden. In Einzelfällen könnten sich auch mehr Informationen, wie Gewerbeanmeldungen und weiteres, niedergeschlagen haben.

Welche Standesregister befinden sich im Stadtarchiv Nürnberg?

Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes (01.01.2009) sind die vom Standesamt Nürnberg geführten Personenstandsregister, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, Archivgut geworden. Die jüngeren Jahrgänge befinden sich noch beim Standesamt.
Die Fristen betragen:
• 30 Jahre für Sterbebücher
• 80 Jahre für Heiratsbücher
• 110 Jahre für Geburtenbücher

Das Stadtarchiv Nürnberg verwahrt somit im Jahr 2024:
• alle Sterbebücher von 1876 bis 1993
• alle Heiratsbücher von 1876 bis 1943
• alle Geburtenbücher von 1876 bis 1913

Kann ich die Standesregister online finden oder ist eine Veröffentlichung geplant?

Die Originaleinträge der Standesregister sind nicht online zugänglich. Eine Veröffentlichung ist bis auf weiteres nicht in Planung.

Was ist ein Standesregisterauszug? Gilt das als Urkunde?

Ein Standesregisterauszug ist eine (ggf. beglaubigte) Kopie eines beurkundeten Personenstandsfalls (Geburt, Heirat, Tod). Sobald die Standesregister ins Archiv gelangen, können nur noch beglaubigte Kopien der Originale angefertigt werden. Diese reichen für die üblichen Zwecke (Vorlage beim Amtsgericht/Anwalt/Notar etc.) jedoch vollkommen aus.

Welche Nachweise muss ich für die Auskunft zu Personendaten erbringen?

Für einzelne Auszüge aus den Standesregistern ist keinerlei Legitimation Ihrerseits notwendig. Eine Anforderung ganzer Bände ist jedoch nicht möglich.
Für die Auskunft von Meldedaten teilen Sie uns bitte den Grund Ihrer Anfrage mit und übersenden uns ggf. einen Nachweis ihres (rechtlichen) Interesses (z.B. gerichtliche Bestellung als Erbenermittler, nähere Informationen zu wissenschaftlichen Forschungsprojekten usw.).

Kostet die Beglaubigung extra?

Nein, die Kosten für Kopien und Beglaubigungen sind im Gebührensatz inbegriffen. Sollten Sie eine Beglaubigung benötigen, so geben Sie dies bitte explizit in Ihrer Anfrage an. Standesregisterauszüge für den privaten Gebrauch werden nicht standardmäßig beglaubigt.

Bekomme ich bei Ihnen eine Internationale Urkunde oder Apostille?

Nein, Sie erhalten bei uns lediglich beglaubigte Kopien von Standesregistereinträgen. Wir nehmen keine Übersetzungen in andere Sprachen vor, hierfür wenden Sie sich bitte an einen Übersetzungsdienst. Eine international anerkannte Beglaubigung mittels Anbringung einer Apostille erhalten Sie bei der Regierung von Mittelfranken.

Kann ich die Signatur des Standesregistereintrags selbständig recherchieren und ändert das etwas an der Höhe der Gebühren?

Die Angabe von Signaturen ändert nichts an der Höhe der anfallenden Gebühren, da weiterhin ein Recherche- und Bearbeitungsprozess entsteht.


Selbständige Benutzung der Bestände

Welche Unterlagen sind im Stadtarchiv?

Als Gedächtnis der Stadt Nürnberg obliegt es dem Stadtarchiv, die Unterlagen zu bewahren, die die Geschichte der Stadt Nürnberg dokumentieren: Das Stadtarchiv verwahrt amtliche Unterlagen der Nürnberger Stadtverwaltung, welche für den laufenden Geschäftsbetrieb nicht mehr benötigt und deshalb abgegeben wurden. Die Sammlung wird ergänzt durch nichtamtliche Bestände wie Unternehmensarchive, Vereinsarchive, Familienarchive, Nachlässe, Fotos, Filme und Plakate uvm. Auch eine Präsenzbibliothek mit Nürnberg-Schwerpunkt ist vorhanden.

Kann ich auch selbst recherchieren?

Eine Recherche in unseren Beständen ist sowohl online als auch vor Ort im Lesesaal möglich. Sie sind herzlich willkommen den Lesesaal des Stadtarchivs zu nutzen! Bitte beachten Sie, dass Sie dafür eine Sitzplatzreservierung benötigen. Vor Ort erhalten Sie von unseren Lesesaalkräften auch Beratung bei Ihrer Recherche.

Meldedaten und Personenstandsfälle sind weder online noch im Lesesaal verfügbar, hierfür stellen Sie bitte eine Anfrage über das Online-Formular.

Fallen auch Gebühren an, wenn ich vor Ort selbstständig recherchiere?

Wenn Ihre Anfrage (bzw. der Benutzungszweck) kostenpflichtig ist, ist auch die Recherche vor Ort mit einer Gebühr von 35,00 Euro (pro Kalenderjahr) verbunden. Für vor Ort im Lesesaal gestellte Fotoaufträge, Anträge auf Wiedergabegenehmigung o.ä. fallen ggf. weitere Gebühren an.

Bekomme ich vor Ort Hilfe bei der Transkription (Übersetzung)?

Die Lesesaalaufsicht gibt Hilfestellung beim Lesen einzelner Wörter oder Sätze, ganze Übersetzungen sind aus Kapazitätsgründen jedoch nicht möglich.

Kann ich Scans oder Kopien von Archivalien erhalten?

Im Lesesaal können Sie selbst Fotos von den (meisten) Archivalien machen. Bei einer Reproduktion durch das Stadtarchiv fallen Gebühren an.
Jegliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.
Bibliotheksgut können Sie vor Ort selbst kopieren (0,10 Cent pro Seite) oder fotografieren.


Sonstiges

Meine Frage taucht unter den FAQ nicht auf, was jetzt?

Auf unserer Webseite klären wir über unsere Bestände, unsere Aufgaben, unsere Angebote und Dienstleistungen auf. Natürlich stehen wir Ihnen auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung. Fachliche Fragen richten Sie bitte immer an den Lesesaal (0911/231-2775).

Schutzfristen, Schutzfristenverkürzung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 10 Abs. 3 BayArchivG) darf öffentliches Archivgut nicht vor Ablauf von 30 Jahren nach Schließung der Unterlagen genutzt werden. Schriftgut, das sich auf eine natürliche Person bezieht, darf frühestens 10 Jahre nach dem Tod der Person oder, falls dieses Datum nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand zu ermitteln ist, 90 Jahre nach deren Geburt eingesehen werden. Diese Sperrfristen gelten nicht für solche Unterlagen, die schon bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder der Öffentlichkeit zugänglich waren. Für Schriftgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, gelten noch längere Schutzfristen. Sind die Archivalien, die Sie einsehen möchten, noch gesperrt, können Sie einen Antrag auf Schutzfristenverkürzung stellen.


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