Rechtliche Grundlagen
Archivgesetz und Satzungen
Das Stadtarchiv Nürnberg erfüllt seine Aufgaben auf gesetzlicher Grundlage. Maßgeblich hierfür sind das Bayerische Archivgesetz (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989 (geändert am 16. Dezember 1999) und die Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs Nürnberg vom 05. November 2024 (AvS), die sich an die Bestimmungen des BayArchivG anlehnt.
Benutzung
Prinzipiell ist die Einsichtnahme in die beim Stadtarchiv verwahrten Archivalien für jedermann möglich, sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachgewiesen werden kann und der Benutzung keine Schutzfristen oder konservatorischen Gründe entgegenstehen.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren werden durch die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Nürnberg (AvGebS) vom 05. November 2024 geregelt.
Wiedergabegenehmigung
Mit Inkrafttreten unserer neuen Gebührensatzung zum 01.12.2024 entfällt die Pflicht zur Einholung einer Wiedergabegenehmigung sowie zur Entrichtung einer Wiedergabegebühr. Als Ausgleich wird für Reproduktionen, die zur kommerziellen Veröffentlichung bestellt werden, der dreifache Gebührensatz erhoben (§ 3 Abs. 3 Stadtarchivgebührensatzung).
Bei jeder Art von Veröffentlichung besteht weiterhin die Pflicht zur Angabe der vollständigen Archivsignatur sowie zur Abgabe eines Belegexemplars (§ 15 Stadtarchivsatzung) in analoger oder digitaler Form.