Rechtliche Grundlagen
Archivgesetz und Satzungen
Das Stadtarchiv Nürnberg erfüllt seine Aufgaben auf gesetzlicher Grundlage. Maßgeblich hierfür sind das Bayerische Archivgesetz (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989 (geändert am 16. Dezember 1999) und die Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs Nürnberg vom 27. Juni 2013 (AvS), die sich an die Bestimmungen des BayArchivG anlehnt.
Benutzung
Prinzipiell ist die Einsichtnahme in die beim Stadtarchiv verwahrten Archivalien für jedermann möglich, sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachgewiesen werden kann und der Benutzung keine Schutzfristen oder konservatorischen Gründe entgegenstehen.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren werden durch die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Nürnberg (AvGebS) vom 27. Juni 2013 geregelt.
Wiedergabegenehmigung
Jegliche Nutzung von Archivalienreproduktionen in gedruckten und elektronischen Medien muss vom Stadtarchiv genehmigt werden. Bei der Veröffentlichung müssen das Stadtarchiv als Lagerort und die Archivsignatur angegeben werden.