Gebühren – was kostet die Nutzung des Stadtarchivs?
Gebühren und Auslagen richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für das Stadtarchiv Nürnberg (Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Nürnberg - StadtarchivGebS).
Neben allgemeinen Gebühren fallen Gebühren für fotografische Arbeiten und Wiedergabegebühren an.
Allgemeine Gebühren
Die Gebühr für Auskunftserteilung, Beratung und besondere Dienstleistungen beträgt zur Zeit 25 Euro pro angefangene halbe Stunde. Benutzungen zu wissenschaftlichen, heimatkundlichen und unterrichtlichen Zwecken bis zu einem Zeitaufwand von einer Stunde sind gebührenfrei.
Alle anderen Benutzungszwecke (zum Beispiel Familienforschung, Forschungen zu Firmenjubiläen, kommerzielle Verwertung von Archivalienreproduktionen) sind gebührenpflichtig. (§ 2 StadtarchivGebS - Allgemeine Gebühren, § 6 StadtarchivGebS - Gebührenfreiheit)
Gebühren für fotografische Arbeiten
Für fotografische Arbeiten (analoge und digitale Kopien und Reproduktionen von Archivalien) fallen Gebühren nach § 3 StadtarchivGebS an. Eine Übersicht über mögliche Formate und Gebühren kann hier heruntergeladen werden.
Wiedergabegebühren
Jegliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien ist genehmigungs- und gebührenpflichtig (§ 4 StadtarchivGebS). Eine Übersicht über die anfallenden Gebühren mit Auszügen aus der Stadtarchivsatzung zur Veröffentlichung von Reproduktionen kann hier heruntergeladen werden.
Hinweis für gebührenpflichtige Anfragen und Bestellungen aus dem Ausland
Bei gebührenpflichtigen Anfragen und Bestellung von Reproduktionen aus dem Ausland sowie Erteilungen von Wiedergabegenehmigungen ins Ausland werden die anfallenden Gebühren sowie die dem Archiv entstehenden Unkosten per Vorausrechnung erhoben.