Gebühren – was kostet die Nutzung des Stadtarchivs?
Gebühren und Auslagen richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für das Stadtarchiv Nürnberg (Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Nürnberg - StadtarchivGebS).
Neben allgemeinen Gebühren fallen auch Gebühren für fotografische Arbeiten an.
Allgemeine Gebühren
Die Gebühr für Auskunftserteilung, Beratung und besondere Dienstleistungen beträgt zurzeit 35 Euro pro angefangene halbe Stunde. Benutzungen zu wissenschaftlichen, heimatkundlichen und unterrichtlichen Zwecken bis zu einem Zeitaufwand von einer Stunde sind gebührenfrei.
Alle anderen Benutzungszwecke (zum Beispiel Familienforschung) sind gebührenpflichtig (§ 2 StadtarchivGebS - Allgemeine Gebühren, § 5 StadtarchivGebS - Gebührenfreiheit)
Gebühren für fotografische Arbeiten
Für fotografische Arbeiten (analoge und digitale Kopien und Reproduktionen von Archivalien) fallen Gebühren nach § 3 StadtarchivGebS an. Eine Übersicht über mögliche Formate und Gebühren kann hier heruntergeladen werden.
Wiedergabegebühren
Mit Inkrafttreten unserer neuen Gebührensatzung zum 01.12.2024 entfällt die Pflicht zur Einholung einer Wiedergabegenehmigung sowie zur Entrichtung einer Wiedergabegebühr.
Als Ausgleich wird für Reproduktionen, die zur kommerziellen Veröffentlichung bestellt werden, der dreifache Gebührensatz erhoben (§ 3 Abs. 3 Stadtarchivgebührensatzung).
Bei jeder Art von Veröffentlichung besteht weiterhin die Pflicht zur Angabe der vollständigen Archivsignatur sowie zur Abgabe eines Belegexemplars (§ 15 Stadtarchivsatzung) in analoger oder digitaler Form
Hinweis für gebührenpflichtige Anfragen und Bestellungen aus dem Ausland
Bei gebührenpflichtigen Anfragen sowie bei Bestellung von Reproduktionen aus dem Ausland werden die anfallenden Gebühren beziehungsweise dem Archiv entstehenden Unkosten per Vorausrechnung erhoben.