Fahrzeuge ohne Zulassung und Schrottfahrräder

Fahrzeuge ohne Zulassung und Schrottfahrräder, die auf öffentlichen Verkehrsflächen geparkt wurden, lässt SÖR abschleppen. Diese Fahrzeuge werden Rot-Punkt-Fahrzeuge genannt.

Dieser Aufkleber fordert Besitzer auf, Ihr Fahrzeug zu entfernen.

Was ist der „Rote Punkt“?

Der „Rote Punkt“ ist ein Aufkleber, der gut sichtbar an einem Fahrzeug angebracht wird. Der Text auf dem roten Punkt fordert den Besitzer auf, sein Fahrzeug innerhalb der genannten Frist zu entfernen. Autos, die so gekennzeichnet wurden, nennt man Rot-Punkt-Fahrzeuge. Dies betrifft gleichermaßen PKW, LKW, Motorräder und Roller.

Wann bekommen Fahrzeuge einen „Roten Punkt“?

Es geht nur um Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind oder nicht mehr fahr- und betriebsbereit sind, und auf einer öffentlichen Verkehrsfläche geparkt werden. Solche Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden – auch nicht für kurze Zeit. Hierfür gibt es auch keine Sondererlaubnis. Auf Privatgrund und auf Anhängern dürfen solche Fahrzeuge hingegen stehen. Die Stadt kann hier nicht eingreifen. Wenden Sie sich bitte an die Polizei, wenn solche Fahrzeuge behindern.

Wer bringt den „Roten Punkt“ an?

Die Stadtverwaltung oder die Polizei.

Verkehrstüchtige Fahrzeuge

Ein verkehrstüchtiges, zugelassenes Fahrzeug darf unbegrenzt auf einem öffentlichen Parkplatz stehen.

Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist?

SÖR lässt nach Ablauf der auf dem Aufkleber genannten Frist die Fahrzeuge entfernen. Die Eigentümer werden angeschrieben, soweit sie zu ermitteln sind. Sie können ihr Fahrzeug dann wiederum innerhalb einer bestimmten Frist abholen. Um das Fahrzeug abzuholen, müssen verschiedene Gebühren gezahlt werden: unter anderem eine Bearbeitungsgebühr, eine Gebühr für die unerlaubte Sondernutzung (also das unzulässige Abstellen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche) und die Kosten für das Abschleppen und die Verwahrung des Fahrzeugs, die je nach Fahrzeug unterschiedlich sind.

Etwa 20 Prozent der Fahrzeuge werden nicht fristgerecht abgeholt. Diese Fahrzeuge werden entweder auf verschiedenen Plattformen versteigert oder, soweit eine Versteigerung nicht sinnvoll ist, verschrottet oder in Teilen wiederverwertet. Soweit der erzielte Wert die entstandenen Kosten nicht deckt, wird der Fahrzeughalter für die Restkosten herangezogen.

Ein nicht zugelassenes Auto wird abgeschleppt.

Abschleppaktionen ohne Vorwarnung durch den „Roten Punkt“

Seit 2013 gibt es immer wieder Beschwerden im Umfeld der Fuggerstraße und der Höfener Straße darüber, dass sehr viele nicht zugelassene Fahrzeuge abgestellt sind. In Schwerpunktaktionen wurden hier bis zu 120 Fahrzeuge mit „Roten Punkten“ versehen. Die Autos wurden dann kurzfristig von ihren Eigentümern entfernt und gegen ebenfalls nicht zugelassene andere Fahrzeuge ausgetauscht. Am Ende konnten nur wenige Fahrzeuge abgeschleppt werden. Dennoch waren genauso viele Fahrzeuge ohne Zulassung geparkt wie vorher. Das normalerweise gängige Verfahren zeigte hier also keine Wirkung.
So wurden die Autos in der Fuggerstraße, Höfener Straße und Umgebung nun ohne die Vorwarnung durch den „Roten Punkt“ abgeschleppt. Seitdem hat sich die Situation verbessert. Die Anzahl der stillgelegten Fahrzeuge hat sich durch die Aktionen deutlich verringert.

Schrottfahrräder und Fahrradleichen

Damit SÖR ein Fahrrad entfernen darf, muss ganz klar ersichtlich sein, dass dieses Fahrrad nicht mehr verkehrstauglich ist. Nur Schrottfahrräder dürfen entfernt werden. Nur ein fehlender Sattel reicht hier nicht.

Jedes Jahr im Frühjahr startet die NOA (Noris-Arbeit gGmbH) eine großangelegte Aufräumaktion in der Stadt. Zusätzlich wird der SÖR noch nach Bedarf tätig. Bei der Großaktion werden Schrottfahrräder – mit vorheriger Ankündigung – im gesamten Stadtgebiet entfernt. Zuerst werden an den Fahrrädern Hinweiszettel angebracht, die den Besitzer auffordern, das Fahrrad innerhalb von vier Wochen zu entfernen. Die Besitzerin oder der Besitzer kann den Zettel entfernen, wenn sie oder er das Fahrrad noch nutzt. Nach der Frist werden die Fahrräder durch die NOA entfernt. Im Jahr 2014 waren das 250 Fahrräder. Besonders viele Fahrräder stehen am Südausgang des Bahnhofs.

Diese Fahrradleiche ist nicht mehr verkehrstauglich oder nutzbar.

Was passiert mit den Rädern?

Eingesammelte Räder werden für sechs Wochen eingelagert. In dieser Zeit kann der Eigentümer sein Fahrrad gegen Nachweis (Kaufbeleg, exakte Beschreibung) kostenlos wieder abholen.

Um Fahrräder, die nicht abgeholt werden, kümmert sich die NOA. Die Räder werden in der gemeinnützigen Fahrradwerkstatt der NOA von Teilnehmern an Beschäftigungsmaßnahmen repariert und fahrbereit gemacht. Daraufhin können Bedürftige die Fahrräder zu günstigen Preisen kaufen.

Möchten Sie ein Schrottfahrrad melden?

Sie erreichen SÖR unter 0911/ 231-7637 oder Sie melden Ihren Fund online über den Mängel-Melder.

Kein Schrottfahrrad

Abgesperrtes Fahrrad in der Innenstadt

Das ist (noch) keine Fahrradleiche. Das Fahrrad ist verrostet, aber fahrtauglich, erkennbar an den aufgepumpten Reifen.

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